Coronakrise: „Schutzschirm für Schmerzpatienten“ gefordert
Durch die Coronavirus-Pandemie ist der Zugang zur Schmerztherapie derzeit noch schwieriger als sonst. Kontakteinschränkungen und Angst vor Ansteckung lassen viele Betroffene davor zurückschrecken, Termine beim Arzt oder Physiotherapeuten wahrzunehmen. Reha-Sportangebote sind eingestellt oder reduziert, Selbsthilfegruppen dürfen keine Präsenztreffen veranstalten. Damit wird der Behandlungserfolg gefährdet, und der Gesundheitszustand der Betroffenen verschlechtert sich.
„Dem Aktionstag gegen den Schmerz kommt in diesem Jahr eine ganz besondere Bedeutung zu: Über den so wichtigen Informations- und Beratungsaspekt hinausgehend, soll er den Patientinnen und Patienten Mut machen, ihre medizinische und psychologische Betreuung kontinuierlich fortzusetzen“, sagt Prof. Dr. med. Claudia Schmidtke, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Sie appelliert an die Betroffenen: „Nehmen Sie die notwendigen Untersuchungen und Behandlungen wahr, fragen Sie nach, fordern Sie aktiv Unterstützung ein.“
Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen
„Schmerzbehandlung ist ein Patientenrecht und gerade in Zeiten drastischer Einschränkung – so notwendig sie auch sein mögen – darf das Leid von Millionen Menschen, die chronische Schmerzen haben, nicht auf der Strecke bleiben“, erklärt Prof. Dr. med. Claudia Sommer, Präsidentin der Deutschen Schmerzgesellschaft, die gemeinsam mit Partnerorganisationen nun zum 9. Mal den Aktionstag gegen den Schmerz am 2. Juni veranstaltete. Die Schmerzgesellschaft fokussiere daher in diesem Jahr beim Aktionstag, an dem sich etwa 150 Einrichtungen beteiligten, auf den Aspekt der sich dramatisch verschlechternden Behandlungsmöglichkeiten für Schmerzpatienten. Hier müsse gegengesteuert werden, fordert die Präsidentin der Schmerzgesellschaft.
Gelingen könne dies mit kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen wie verstärkten Angeboten von Telefon- und Videosprechstunden sowie Ausnahmegenehmigungen beispielsweise für Rehasport ohne erforderlichen Mindestabstand, sagt Heike Norda, Erste Vorsitzende der Patientenorganisation SchmerzLOS. „Wir fordern zudem, eine befristete Ausnahmegenehmigung für die ambulante, stationäre und teilstationäre Behandlung von Menschen mit chronischen Schmerzen oberhalb der genehmigten Fallzahl.“
Quelle: Deutsche Schmerzgesellschaft, 02.06.2020
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