Corona: Kritik an Massentests für Kinder

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte
Kli
Massentests bei Kindern
Der BVKJ fordert ein gezieltes Vorgehen bei schweren Krankheitssymptomen anstatt anlassloser Massentests.
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Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) wehrt sich gegen die Forderung des Robert Koch-Instituts und diverser Landesgesundheitsbehörden, bei jedem Schnupfen einen Abstrich machen zu müssen.

BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach erklärt: „Das können wir in unseren Praxen nicht leisten, ohne dass die gesamte medizinische Versorgung zusammenbricht. Wir fordern gezieltes Vorgehen bei schweren Krankheitssymptomen anstatt anlassloser Massentests.“

Die Infektwelle rollt, die Viren haben leichtes Spiel. Bedingt durch den Lockdown und die damit verbundene Isolation der Kinder von Gleichaltrigen habe das Immunsystem einen Teil seiner Abwehrkompetenz verloren. Zurzeit drängelten sich daher in den Kinder- und Jugendarztpraxen Patienten mit Atemwegsinfekten. Ohnehin entstehe der überwiegende Teil der akuten Atemwegsinfektionen in der Herbst- und Winterzeit. Acht bis zwölf Infektionen pro Jahr machten Säuglinge und Kleinkinder im Durchschnitt durch.

Erkältungssaison unter Pandemiebedingungen

Dazu Fischbach: „Wir managen in diesem Jahr wie auch schon im letzten Herbst und Winter die Erkältungssaison unter Pandemiebedingungen. Der Unterschied in diesem Herbst und Winter ist, dass sich die Kinder in den Gemeinschaftseinrichtungen viel stärker und häufiger als letzten Winter untereinander mit den bekannten Erkältungsviren anstecken. Weit über 99 % der Atemwegsinfektionen bei Kindern sind dabei nicht von einer COVID-Infektion ausgelöst, und es ist auch bekannt, dass es einen nicht unbeträchtlichen Anteil von völlig symptomfreien Kindern gibt, die das COVID-19-Virus in sich tragen. Ein Massenabstreichen in den Praxen ist weder leistbar noch sinnvoll. Vielmehr werden die Kinder- und Jugendärzte in der Praxis mit Augenmaß und im Wissen der regionalen Gegebenheiten entscheiden, wann im Einzelfall ein PCR-Abstrich durchzuführen ist."


Quelle: BVKJ, 11.10.2021




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