BVMed sieht Anpassungsbedarf

Stellungnahme zur Hilfsmittelreform
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Der BVMed unterstützt in einer ausführlichen Stellungnahme zum Gesetzentwurf die Zielsetzung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes, sieht aber Anpassungsbedarf.

Der BVMed unterstützt in einer ausführlichen Stellungnahme zum Gesetzentwurf die Zielsetzung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG), die Versorgung mit Hilfsmitteln im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken. Der MedTech-Verband sieht aber Anpassungsbedarf bei zahlreichen Umsetzungsfragen.

Positiv bewertet der BVMed vor allem die zeitnahe Aktualisierung und kontinuierliche Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses sowie die Maßnahmen zur Sicherstellung einer individuellen, medizinisch notwendigen und qualitativen Versorgung mit Hilfsmitteln.

„Wir sehen jedoch bei einigen Gesetzesvorschlägen noch Anpassungsbedarf, um die Ziele des Gesetzgebers zu erreichen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Dies gelte insbesondere für die zu erarbeitende Verfahrensordnung zur Aufnahme von Hilfsmitteln und zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses sowie für die zu erstellenden Rahmenempfehlungen zum Vertragscontrolling. „Bei der Ausgestaltung der Verfahrensordnung und der Rahmenempfehlung muss sichergestellt werden, dass die Anforderungen zur Umsetzung der Neuregelungen für alle Beteiligten transparent, eindeutig und umfassend sowie verbindlich gestaltet werden“, so der BVMed.

Etablierung des Vertragscontrollings

Beim Vertragscontrolling sei es wichtig, bundeseinheitliche Regelungen zur Vergleichbarkeit der Qualitätsprüfungen für alle Krankenkassen zu schaffen. „Der BVMed sieht das Vertragscontrolling als wichtigen Bestandteil für die Qualitätssicherung und befürwortet daher, dies gesetzlich zu etablieren. Um eine einheitliche Umsetzung dieser Regelung zu garantieren und unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden, ist es jedoch zwingend notwendig, dass das Verfahren und die Einzelheiten bundeseinheitlich für alle Krankenkassen festgelegt werden und die maßgeblichen Spitzenverbände der Leistungserbringer gleichberechtigt bei der Erstellung einbezogen werden", heißt es in der BVMed-Stellungnahme. Aus BVMed-Sicht sollten sich die Prüfungen auf die Anzahl der Versorgungsfälle und auf das versorgte Hilfsmittel und die damit verbundenen Dienstleistungen erstrecken.

Gleiche Anforderungen gelten für die Erstellung der Verfahrensordnung für das Hilfsmittelverzeichnis. „Hier schaffen nur Verbindlichkeit und Rechtsklarheit für alle Beteiligten eine Grundlage für einen qualitätsgesicherten Gesamtprozess“, so die BVMed-Experten in der Stellungnahme. Aufgrund der großen Bedeutung für die Praxis müsse bei der Erstellung beider Regelwerke sichergestellt werden, dass die jeweils maßgeblichen beteiligten Spitzenorganisationen der Leistungserbringer und Hersteller frühzeitig und verbindlich einbezogen werden.


Download: Ausführliche BVMed-Stellungnahme zum „Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG)“ unter:
www.bvmed.de/bvmed-stellungnahme-referentenentwurf-hhvg


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