Bundesrat stimmt COVID-19 Schutzgesetz zu

Unklarheiten kritisiert
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Bundesrat stimmt COVID-19 Schutzgesetz zu
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Am 16. September 2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor COVID-19 zugestimmt, das der Bundestag bereits am 8. September 2022 verabschiedet hatte.

Thrüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow hatte in einer Rede vor der Abstimmung das Vorgehen der Bundesregierung scharf kritisiert. Für sein Bundesland sei das Gesetz nicht zustimmungsfähig. Aufgrund des kurzen Vorlaufs bis zum Auslaufen der alten Regelungen sei es ein „Friss oder stirb“. Dies werde der Bedeutung nicht gerecht. Kritisiert hat Ramelow auch die Unklarheiten über die Indikatoren wie Abwassermonitoring oder Hospitalisierungsinzidenz. Die Konkretisierungen würden fehlen. Am Ende stimmte der Bundesrat dem Gesetz aber zu.

In einer begleitenden Entschließung forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Coronavirus-Impfverordnung einschließlich der hälftigen Mitfinanzierung der Impfzentren und mobilen Impfteams der Länder bis mindestens 30. April 2023 zu verlängern. Außerdem empfiehlt er, die Geltungsdauer der Coronavirus-Testverordnung ebenfalls bis 30. April 2023 zu verlängern, damit ein Gleichlauf zur Coronavirus-Impfverordnung hergestellt wird.

Nach Ausfertigung und Verkündung des COVID-19 -Schutzgesetzes kann es in Teilen bereits am 24. September 2022 in Kraft treten. Die darin enthaltenen Rechtsgrundlagen für Schutzmaßnahmen werden vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten. Unter anderem sollen in diesem Zeitraum nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes Basisschutzmaßnahmen in infektiologisch kritischen Bereichen in ganz Deutschland gelten: etwa die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr oder eine bundesweite Masken- und Testnachweispflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen soll ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht gelten. Ergänzend dazu wird durch Regelungen in den Corona-Verordnungen der Bundesländer die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (OP-Maske), also in Bussen und Bahnen, beibehalten. Darauf hatten sich die Gesundheitsministerinnen und -minister kürzlich verständigt.

Nun sind wieder die Bundesländer an der Reihe. So hatte Baden-Württemberg schon vermeldet, dass das Land auf dieser Basis nun eine an dieses Gesetz angepasste neue Corona-Verordnung erarbeiten werde, die am 1. Oktober 2022 in Baden-Württemberg in Kraft treten soll. Es ist vorgesehen, dass die derzeit in Baden-Württemberg geltenden Regelungen beibehalten und lediglich an das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes angepasst werden. Erst wenn sich die Infektionslage im Herbst und Winter erheblich zu verschlechtern drohe, seien gegebenenfalls weitere, im Infektionsschutzgesetz vorgesehene Maßnahmen erforderlich, hieß es aus dem Ländle.

Quelle: Bundesrat, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Baden-Württemberg

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