Bundeseinheitliche Ausbildung zum OP-Assistenten

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Die Länder möchten die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten bundeseinheitlich regeln und staatlich anerkennen lassen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen sie am 2. März 2018.

Demografischer Wandel und fortschreitender Fachkräftemangel machten eine Aufwertung der unterstützenden Tätigkeiten im OP erforderlich, heißt es zur Begründung des Gesetzentwurfs. Mit dem neuen Berufsprofil und der eigenständigen Ausbildung würde der Beruf attraktiver, was wiederum dazu beitragen könne, dass der Bedarf an Fachkräften für den High-Tech-OP-Betrieb gedeckt werde. Bislang findet die Ausbildung an 73 von der Deutschen Krankenhausgesellschaft anerkannten Schulen statt. Die teilweise bestehenden Landesregelungen sind nach Ansicht des Bundesrates zu unterschiedlich und führten deshalb langfristig zur Zersplitterung des Heilberufswesens.

Darüber hinaus nimmt der Gesetzentwurf den operationstechnischen Assistenten in das Krankenhausfinanzierungsgesetz auf. Dies soll die Finanzierung der Ausbildung sichern und den Krankenhäusern Planungssicherheit verschaffen. Der Gesetzentwurf wird nun über die geschäftsführende Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet.


Quelle: Bundesrat, 02.03.2018




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