Seit 2014 tritt die Afrikanische Schweinepest (ASP) in verschiedenen Ländern der EU auf. Bei der Verbreitung spielen unachtsam entsorgte, mit dem ASP-Virus kontaminierte tierische Erzeugnisse (Reiseverkehr) eine große Rolle. Auch hierzulande hatte sich die afrikanische Schweinepest massiv ausgebreitet. Nun folgt mit der Blauzungenkrankheit gleich die nächste Infektionswelle. Diesmal sind Wiederkäuer betroffen. Inzwischen hat es auch die ersten Fälle in Baden-Württemberg und Bayern geben. Am 8.8.2024 wurde in einem Schafbestand in Weissach im Tal die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) amtlich festgestellt. Danach gab es weitere Fälle in anderen Kreisen u.a. im Breisgau-Hochschwarzwald und Rottweil. Bei Schafen aus einem Betrieb in Aschaffenburg wurde ebenfalls BTV3 nachgewiesen. Damit war auch ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Bayern amtlich bestätigt. Baden-Württemberg und Bayern haben dadurch den Status „BTV-frei“ verloren und werden für mindestens 2 Jahre zum Restriktionsgebiet. Seit Ende Mai 2019 war Baden-Württemberg BT-Virus-frei. Der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg, Peter Hauk, appellierte deswegen an alle viehhaltenden Landwirtschaftsbetriebe im Bundesland, das Impfangebot zu nutzen und ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen alle Blauzungenvirusvarianten zu impfen. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstütze finanziell die Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit. BTV-3 stammt vermutlich ursprünglich aus Tunesien und wurde erstmalig im September 2023 in den Niederlanden nachgewiesen. Seit der Feststellung hatte sich das Virus rapide ausgebreitet und neben Belgien und Großbritannien auch zunächst Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen erreicht. Daneben ist es inzwischen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Bayern und Sachsen-Anhalt aufgetaucht. Um den Ausbruchsbetrieb muss ein Restriktionsgebiet mit einem Mindestradius von 150 Kilometer eingerichtet werden.
BTV-3-Impfstoffe
Laut Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg sei die Entwicklung besorgniserregend, weil die bisher in Deutschland verwendeten serotypspezifischen BTV-4- und BTV-8-Impfstoffe nicht wirksam seien. Der Bund hatte deshalb Anfang Juni 2024 per Eilverordnung für drei selektive BTV-3-Impfstoffe ohne offizielle Zulassung die befristete Möglichkeit geschaffen, empfängliche Tiere in Deutschland gegen BTV-3 zu impfen. Zur Vermeidung einer Infektion seien diese Impfstoffe wirksam und deshalb zu empfehlen. Allerdings hat der Einsatz der nicht zugelassenen Impfstoffe Folgen für die Viehhalter. Bei BTV-3-geimpften Tieren könnten keine Handelserleichterungen wie bei BTV-8 bzw. BTV-4 gewährt werden. Deshalb sei das Verbringen von Wiederkäuern aus Baden-Württemberg (oder anderen betroffenen Gebieten) in BTV-freie Gebiete innerhalb Deutschlands künftig nur zulässig, wenn die Tiere mindestens 14 Tage vor dem Verbringen mit Repellentien behandelt und daran anschließend mittels PCR-Test mit negativem Ergebnis auf BTV-Virus untersucht worden seien. Die zu verbringenden Tiere müssten außerdem von einer Tierhaltererklärung begleitet sein. Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Erkrankung, an der vor allem Schafe und Rinder erkranken. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen der Gattung Culicoides). Für den Menschen sei das Virus ungefährlich, so das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI).
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