Berufspolitik in Zeiten von Corona

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DVTA Bundesvorstand, Bundesvorstandsreferentin
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Der DVTA hat während der Corona-Pandemie unermüdlich dafür Sorge getragen, dass die Interessen der MTA und ihre Leistungen ausreichend gewürdigt wurden, mit dem Ergebnis, dass nunmehr die Novellierung des MTA-Gesetzes durch Erarbeitung eines Referentenentwurfes angelaufen ist.

Dem vorausgegangen war unter anderem ein Telefonat mit dem Petitionsausschuss zur Petition des DVTA: „Novellierung des MTA-G und der MTA-APrV“, in dem der DVTA deutlich gemacht hat, wie wesentlich die Leistungen der MTA für die Gesundheitsversorgung und den Patientenschutz sind, was sich auch gerade in Zeiten von Corona zeige, und appelliert hat, sich für eine Novellierung des MTA-Gesetzes von 1993 und der MTA-APrV von 1994 auszusprechen, was geschehen ist.

Darüber hinaus ist der DVTA mit Stellungnahmen an die Bundes- wie Landesebene herangetreten. So wurde zum Beispiel angemahnt, dass auch die Leistungen der MTA in der Öffentlichkeit gewürdigt werden, was Bundesgesundheitsminister Jens Spahn umgesetzt hat, indem er auch den MTA-Berufen für ihre herausragenden Leistungen gedankt hat und eine finanzielle Anerkennung prüfen wollte.

Es wurde zu den Eckpunkten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Gesamtkonzept der Gesundheitsberufe in einer Stellungnahme deutlich gemacht, dass insbesondere die Novellierung des MTA-Gesetzes und der MTA-APrV mit Karriereoptionen durch bessere Durchlässigkeit der Ausbildung, eine angemessene Berufsbezeichnung, eine bundeseinheitliche Ausbildungsvergütung sowie die Schulgeldabschaffung, zwingend erforderlich sind. Zudem fanden Gespräche mit ver.di zu diesen Themen statt mit dem Ergebnis, dass sehr viele Punkte als unterstützenswert erachtet wurden.

Die Bemühungen haben Früchte getragen, da, wie berichtet, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun eine Novellierung des MTA-Gesetzes in Angriff nimmt und der DVTA in regem Austausch mit dem BMG steht, um die gewünschte Zuarbeit zu leisten. Hierbei kommen insbesondere die gute Beantwortung des Fragebogens der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die Ergebnisse der PG-Zukunft und die rechtliche Beratung zum Tragen.

Hier sind auch Sie als Mitglieder gefragt. Bitte senden Sie uns unter info@dvta-ev.de Ihre Wünsche und Anregungen bezüglich eines neuen MTA-Gesetzes und einer neuen MTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zu.

Der DVTA hat im Weiteren eine Übersicht aller Corona-Verordnungen erstellt und auf die Webseite des DVTA eingestellt, auf der, neben den maßgeblichen Regelungen, auch Hilfsmöglichkeiten angeführt waren.

Für die Arbeitgeber der MTA wurde in Gesprächen mit dem Deutschen Ärzteverlag erreicht, dass diese einen speziellen Anzeigenbonus erhalten haben, damit Sie weiterhin über vakante MTA-Stellen informiert wurden.

Durch Schreiben an die Bundes- und alle Landesregierungen wurde ein Corona-Bonus auch für die MTA-Berufe eingefordert wie auch bessere Arbeitsbedingungen, insbesondere eine angemessene Vergütung, angemessene Ausrüstung mit Schutzkleidung et cetera gefordert.

Der Corona-Bonus wurde zusätzlich in einer Petition geltend gemacht. Da weder auf Bundes- noch in der Regel auf der Landesebene, die Zahlung eines Corona-Bonusses erreicht werden konnte, hat der DVTA allen Mitgliedern ein Musterschreiben zur Geltendmachung eines Corona-Bonusses beim Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat Sie der DVTA mit seinen Corona-News nahezu täglich über aktuelle fachliche, rechtliche und berufspolitische Entwicklungen auf der Webseite des DVTA auf dem Laufenden gehalten. Brennende Rechtsanfragen der Mitglieder zur Schutzausrüstung, den Weisungsrechten des Arbeitgebers in der Corona-Pandemie, Kurzarbeit et cetera wurden stets zeitnah von unseren Anwältinnen der Kanzlei HMR beantwortet.

Auch hier sind Sie als Mitglieder gefragt. Welche Informationen/Rubriken würden Sie sich auf der Webseite des DVTA noch wünschen? Bitte senden Sie uns Ihre konstruktiven Anregungen an info@dvta-ev.de.

Entnommen aus MTA Dialog 8/2020

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