Berufliche Anerkennung für im Ausland erworbene MTLA-Abschlüsse
Nach erfolgter Bewilligung Ende Oktober 2019 soll nun der modular aufgebaute Lehrgang Anfang 2020 in Köln starten. In den Fachgebieten Mikrobiologie, Hämatologie, Klinische Chemie und Histologie/Zytologie belegen die Teilnehmenden nach Vorgabe ihres Bewilligungsbescheides die erforderlichen Module. Interessierte, die in Deutschland als Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten/-innen arbeiten wollen, sind angehalten, einen Antrag auf „Feststellung der Gleichwertigkeit nichtakademischer Heilberufe“ bei der zuständigen Behörde (Landesprüfungsamt der Bezirksregierung in Düsseldorf für das Land NRW) zu stellen. Das DIW-MTA startet zugleich einen Aufruf an Kliniken im Raum NRW, sich für die Ausbildung des berufspraktischen Anteils des Lehrgangs anzubieten, um gleich den Kontakt mit potenziellen neuen Fachkräften anzubahnen. Im Interview möchte die Lehrgangsleitung, bestehend aus Prof. Dr. Marco Kachler und Marina Geisen, die wichtigsten Fragen rund um das Thema Anpassungslehrgang beantworten.
Was ist Ihr Anliegen, als Präsident des DIW-MTA den Anpassungslehrgang für MTLA anzubieten?
Marco Kachler: Mit der Durchführung eines solchen Anpassungslehrgangs werden zwei Stoßrichtungen verfolgt. Zum einen ist mir ein großes Anliegen, die berufliche Anerkennung der Kollegen/-innen, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben, voranzubringen, um sich gleichwertig in den Arbeitsmarkt einzubringen, indem sie ihre erworbenen Qualifikationen an die Erfordernisse der deutschen MTLA-Ausbildung anpassen können. Und zum anderen, nicht zu vergessen: Ein wichtiger Schritt in Richtung Begegnung des Fachkräftemangels ist getan. Kollegen/-innen zum Beispiel aus Bosnien, Serbien, Kroatien, Syrien oder Afghanistan, die in ihrer Heimat zwar als MTLA ausgebildet wurden, deren Abschlüsse aber deutschen Vorgaben nicht genügen, werden nach erfolgreicher Absolvierung des Anpassungslehrgangs dem Arbeitsmarkt als anerkannte/r Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/-in zur Verfügung stehen. Ohnehin wird händeringend versucht, offene MTLA-Stellen in Krankenhäuser und Privatlaboren zu besetzen. Dies wird zwar noch nicht ausreichen, um alle ausgeschriebenen Stellen zu besetzen, aber es ist ein wichtiger Schritt zur Entspannung des Fachkräftemangels. Der erste Kurs startet voraussichtlich Ende Januar/Februar 2020 mit maximal 24 Teilnehmenden.
Was bedeutet dies für die Kollegen/-innen, die ihren MTLA-Abschluss im Ausland erworben haben?
Marco Kachler: Kolleginnen, die ihre Ausbildung in einem MTLA-vergleichbaren Beruf im Ausland (insbesondere im Nicht-EU-Ausland) abgeschlossen haben, können durch einen solchen Anpassungslehrgang jene Kompetenzen erweitern beziehungsweise kompensieren, die ihnen aufgrund der Unterschiede zur hiesigen deutschen Ausbildung fehlen, sodass sie nach Abschluss der Anpassungsqualifikation, die durch ein behördliches Verfahren festgestellt wird, einen vollwertigen MTLA-Abschluss erlangen können. Nach erfolgreichem Abschluss des Anpassungslehrgangs erteilt die Behörde die Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung. Im Anerkennungsverfahren durch die Behörde werden die Module festgelegt, die zur Anerkennung als MTLA notwendig sind. Das können je nach Vorbildung einzelne Module im Anpassungslehrgang sein, ein gesamtes Fach oder mehrere Fächer sowie zumeist ein umfangreiches Berufspraktikum. Die Kollegen/-innen werden in kompakten jeweils zweitägigen Seminaren Lernpakete absolvieren, die auf ihren individuellen Qualifizierungsbedarf abgestimmt sind. Im Gegensatz zu bislang üblichen Angeboten müssen die Antragssteller nicht die MTLA-Schule besuchen und quasi eine neue Ausbildung absolvieren. Die Lernpakete werden individuell auf die Bedürfnisse der Antragsteller zugeschnitten. So kann ein Lehrgang zum Beispiel in sechs bis zwölf Monaten absolviert werden.
Nach diesem ersten Input stellt sich die Frage, wie das Anpassungsverfahren abläuft: Was muss ich als Arbeitgeber oder als Leitende MTLA für mein betreffendes Personal tun? Welche Schritte müssen in die Wege geleitet werden?
Marina Geisen: Zunächst ist ein Antrag beim Landesprüfungsamt zu stellen. Anschließend erhalten die Antragsteller einen sogenannten Feststellungsbescheid durch die Behörde. Dieser legt fest, wie viele Stunden Anpassungsbedarf der/die jeweilige Antragsteller/-in zu absolvieren hat. Der Bescheid ist an das DIW-MTA zu senden. Hier werden alle weiteren Unterlagen geprüft und die Geschäftsstelle des DIW-MTA nimmt Kontakt mit der betreffenden Person auf, um weiteren Beratungsbedarf zum Thema abzudecken. Der Arbeitgeber, die Leitende MTLA und auch alle anderen Mitarbeitenden sollten im Idealfall unterstützend mitwirken. Dies kann zum Beispiel im Rahmen bereits existierender Einarbeitungspläne erfolgen. Besonders wichtig ist auch die sprachliche sowie fachsprachliche Unterstützung, denn die Teilnahme am Anpassungslehrgang setzt Deutschkenntnisse auf einem B2-Niveau voraus. Hierfür besteht eine Nachweispflicht.
Was sind genau die theoretischen Inhalte des Anpassungslehrgangs?
Marina Geisen: Das Curriculum sieht eine Belegung von bis zu 22 in sich geschlossenen Theoriemodulen mit einem Umfang von jeweils 20 Stunden vor. Das Curriculum ist so konzipiert, dass die Teilnehmenden auf die hiesige Arbeitswelt in den Laboratorien gut vorbereitet werden. Die Inhalte betreffen alle großen Bereiche der Laboratoriumsmedizin: Hämatologie (6 Module), Mikrobiologie (6), Klinische Chemie (4) und Histologie (6). Die Dozenten/-innen der jeweiligen Module haben langjährige Erfahrung in der Routine der jeweiligen Fachgebiete.
Und wie viele Stunden umfasst der individuelle Anpassungslehrgang, wer legt dies fest?
Marina Geisen: Hier besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Landesprüfungsamt in Düsseldorf, das den Feststellungsbescheid festlegt. Dieser beinhaltet sowohl einen praktischen als auch einen theoretischen Teil. Theorielernmodule werden individuell, nach Prüfung der Feststellungsbescheide, auf die jeweiligen MTLA-Antragsteller festgelegt. Dazu habe ich ein Curriculum verfasst.
Ist am Ende eine Prüfung zu absolvieren?
Marina Geisen: Eine Prüfung wird grundsätzlich bereits im Herkunftsland abgelegt. Neben Lernerfolgskontrollen in den Theorie-modulen werden in jedem Fach Abschlussgespräche geführt, die das Erlernte aus den jeweiligen Theoriemodulen, aber auch die Inhalte der praktischen Ausbildung umfassen.
Warum sollten Sie als Arbeitgeber die Teilnahme am Anpassungslehrgang unterstützen?
Marina Geisen: Da bereits ein großer Teil der MTLA-Stellen aufgrund eines zunehmenden Fachkräftemangels nicht besetzt werden kann, ist es für potenzielle Arbeitgeber ausgesprochen attraktiv, über diesen Weg Fachpersonal zu gewinnen. Weiterhin stellt das Praktikum bereits eine Einarbeitungszeit und Probezeit dar, an deren Ende über eine dauerhafte Beschäftigung entschieden werden kann. Arbeitgeber erlangen über die Bereitstellung von Praktikumsplätzen den exklusiven Kontakt zu hoch motivierten, zukünftigen MTLA-Fachkräften.
Ein Letztes noch: Wie viel kostet der Anpassungslehrgang?
Marina Geisen: Der Anpassungslehrgang wird je nach Kenntnisstand und den Anforderungen der Bezirksregierung individuell zusammengestellt, somit gestalten sich die Kosten auch individuell und können sich zum Beispiel auf wenige Tausend bis maximal 8.100 Euro (bei maximal 440 Stunden, ohne Praktikumsvermittlung und -betreuung) belaufen. Im Idealfall werden die Kosten des Anpassungslehrgangs durch einen zukünftigen Arbeitgeber übernommen. Hierbei beabsichtigen wir, mit Laboren in ganz NRW zusammenzuarbeiten und ein Netzwerk aufzubauen. Einige Labore haben bereits großes Interesse bekundet, fehlende Fachkräfte über diesen Weg zu rekrutieren. Die Übernahme der Lehrgangskosten amortisiert sich rasch, wenn sich die beziehungsweise der MTLA im Gegenzug bereit erklärt, über einen bestimmten Zeitraum im jeweiligen Laboratorium zu arbeiten. Aber natürlich ist es dem Lehrgangsteilnehmenden freigestellt, die Lehrgangskosten privat aufzubringen. Es sei darauf hingewiesen, dass grundsätzlich die Möglichkeit einer finanziellen Förderung durch das IQ-Netzwerk NRW sowie durch das jeweilige Jobcenter besteht.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mein Personal zum Anpassungslehrgang schicken möchte? Muss der Arbeitgeber zwangsläufig aus NRW kommen?
Marco Kachler: Der Anpassungslehrgang wird durch das DIW-MTA, das von der Bezirksregierung Düsseldorf als „sonstige geeignete Stelle“ staatlich anerkannt ist, in Köln durchgeführt. Voraussetzung zur Absolvierung des Anpassungslehrgangs ist ein zumindest anhängiges Anerkennungsverfahren bei einer Behörde (zum Beispiel Bezirksregierung Düsseldorf), die die Voraussetzungen einer Anerkennung bescheidmäßig feststellen muss, beziehungsweise ein bereits vorhandener Bescheid durch eine Behörde, der eine Anpassung vorsieht. Allerdings können auch Ratsuchende, die nicht aus dem Zuständigkeitsbereich NRW kommen, sich an uns wenden, allerdings müssen wir hier mit der bescheiderteilenden Behörde (eines anderen Bundeslandes) Rücksprache nehmen und die Vorgehensweise anlassbezogen erörtern und zu einer Lösungsmöglichkeit kommen. Hier sind die Behörden erfahrungsgemäß sehr kooperativ. Ansprechperson seitens des DIW-MTA ist unsere Geschäftsstellenleiterin Janine Romppel. Insbesondere haben wir durch unsere Vizepräsidentin des DIW-MTA, Tina Hartmann, wichtiges Know-how an Bord. Tina Hartmann hat selbst mehrere MTA-Anpassungslehrgänge erfolgreich in Dortmund durchgeführt und setzt dies auch jetzt als Leiterin der MTRA-Schule der Märkischen Kliniken Lüdenscheid fort.
Wie können sich Kliniken, Labore, eben potenzielle Arbeitgeber/-innen, im Raum NRW für die Gewinnung und Bindung neuer Fachkräfte einbringen?
Marco Kachler: Neben den theoretischen Kenntnissen, die im Anpassungslehrgang erworben werden, müssen die Teilnehmenden erfahrungsgemäß auch praktische Erfahrungen erlangen, die sie in Laboratorien in Krankenhäusern oder im niedergelassenen Bereich absolvieren müssen. Idealerweise engagiert ein potenzieller Arbeitgeber eine solche Person bereits für die berufspraktische Phase, übernimmt seine Ausbildungskosten und bindet damit die Kollegin oder den Kollegen an das Unternehmen, sodass die Investition schnell wieder amortisiert ist und man dadurch eine Fachperson akquirieren konnte. Unter der E-Mail-Adresse anerkennung@diw-mta.de können Labore ihre Interessensbekundungen in Form von Praktikumsstellen melden. Labore können sich natürlich aber auch sonst über die Geschäftsstelle des DIW-MTA beraten lassen und sich mehr Informationen zur Vorgehensweise im Anpassungsverfahren einholen.
Ich danke Ihnen für das Interview und bin gespannt auf die nächsten Berichte.
Ansprechpartnerin
Janine Romppel
Geschäftsstellenleiterin
DIW-MTA e.V.
anerkennung@diw-mta.de
Entnommen aus MTA Dialog 1/2020
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