„Beinahe-Unfälle“ in der MRT

Steve Küster
Foto eines Radfahrers, dessen Skelett sichtbar ist
© S. Küster
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Wer kennt sie nicht: Bilder von MR-Zwischenfällen aus dem Internet oder anderen Medien, in denen Bohnermaschinen, Patientenbetten, Rollstühle, Perfusoren, Werkzeuge oder ähnliche Dinge vom Magnetfeld eines MR-Geräts angezogen worden sind.

Schnell stellt sich hier die Frage, wie es dazu kommen konnte, da doch jeder weiß, dass solche Dinge nicht in einen MR-Untersuchungsraum gehören. Aber weiß das wirklich jeder?

Oft ist eine Verkettung unglücklicher Umstände, gepaart mit Unwissenheit, die Ursache. In letzter Zeit wird viel von „Beinahe-Unfällen“ berichtet, bei denen ein Zwischenfall gerade noch verhindert werden konnte oder glücklicherweise niemand verletzt wurde. Was aber können wir tun, um es gar nicht zu solchen Situationen kommen zu lassen?

Zum sicheren Betrieb eines MRT gehört mehr dazu, als sich „nur“ auf die sichere Durchführung einer Untersuchung zu konzentrieren. Oft denken wir bei dem Thema MRT-Sicherheit an uns selbst oder unsere Patienten. Aber was ist mit Mitarbeitern aus anderen Bereichen, die sich ebenfalls im Kontrollbereich* des MRT aufhalten müssen? Dazu gehören zum Beispiel das Personal der Anästhesie, das Personal der Intensivstation, die Reinigungskräfte, aber auch der Hausmeister oder der Elektriker. Die einen müssen hin und wieder etwas reparieren oder einfach nur die Lampe im Untersuchungsraum tauschen und die anderen begleiten und betreuen Patienten während einer Untersuchung. In jedem Fall müssen auch diese Personengruppen über die Risiken und Gefahren im MR-Bereich Bescheid wissen. Die Wissensvermittlung und Umsetzung zu allen sicherheitsrelevanten Aspekten kann eine Möglichkeit sein, potenzielle Zwischenfälle im MR-Bereich zu minimieren.

Wie aber lässt sich das erreichen? Hier kann die DIN 6876:2019-05 eine Orientierung bieten und helfen. Ergänzt wurde diese DIN erst im vergangenen Jahr durch ein Beiblatt mit zusätzlichen Informationen. Bei der MR-Sicherheit wird in der DIN 6876:2019-05 im Wesentlichen zwischen zwei Personengruppen unterschieden, die sich im Kontrollbereich aufhalten.

Zur ersten Gruppe gehören Personen, die sich eigenverantwortlich im Kontrollbereich aufhalten dürfen. Dazu zählen beispielsweise MTR, Radiologen, Reinigungskräfte oder Elektriker. Diese Personengruppen müssen sich einer Sicherheitsschulung unterziehen, bevor sie im Kontrollbereich des MR-Gerätes eingesetzt werden. Die Inhalte richten sich nach dem Aufgabengebiet der jeweiligen Berufsgruppe. So müssen zum Beispiel Anwender, wie MTR oder Ärzte, unter anderem Kenntnisse über die Gefahren von elektromagnetischen Feldern haben, die während einer Untersuchung auftreten, da es hier bei unsachgemäßer Lagerung zu Verbrennungen am Patienten kommen kann. Reinigungskräfte hingegen müssen sich in erster Linie vertraut mit den durch das Hauptmagnetfeld zusammenhängenden Gefahren, wie die starke Anziehungskraft von ferromagnetischen Metallen (Eisen [Fe], Nickel [Ni] und Cobalt [Co]) machen, da diese oftmals Bestandteil der Reinigungsgeräte sind und keine Zulassung für die Anwendung im Kontrollbereich haben.

Zur zweiten Gruppe gehören Personen, die sich nicht eigenverantwortlich im Kontrollbereich des MRT aufhalten dürfen. Diese Gruppe muss sich einer MR-Sicherheitseinweisung unterziehen. Hierzu zählen beispielsweise Anästhesisten oder Pflegefachkräfte von der Intensivstation, die Patienten während einer MR-Untersuchung betreuen und überwachen. Wenn „normale“ Patienten sich bei Problemen während einer Untersuchung durch das Drücken des Notfallballs bemerkbar machen können, ist das bei Patienten in Narkose oder Sedierung nicht möglich. Es wird MR-fähige Überwachungstechnik eingesetzt. Aber auch hier gilt es, Besonderheiten beim Anbringen zu beachten, da es ansonsten zu Verbrennungen kommen kann.

Ebenfalls zur Gruppe der sich nicht eigenverantwortlich im Kontrollbereich aufhaltenden Personen gehören: Probanden, Patienten oder Begleitpersonen von Patienten wie zum Beispiel Eltern von zu untersuchenden Kindern. Diese müssen in einem Aufklärungs­gespräch über die Gefahren bei einer MRT aufgeklärt werden.

Neben den Schulungen und Unterweisungen ist das Durchführen regelmäßiger Notfallübungen eine weitere Maßnahme zur Vermeidung von Unfällen im MRT. Diese sind im stressigen Arbeitsalltag gar nicht so leicht umzusetzen, können aber Sicherheit beim Eintreten von medizinischen Notfällen in diesem Bereich bringen. Gerade in Notfallsituationen passieren die schwersten Unfälle, da es in diesen Situationen schnell unübersichtlich werden kann und fachfremdes Personal involviert ist. Als „goldene Regel“ gilt hier: Medizinische Notfälle müssen immer außerhalb des MR-Untersuchungsraumes behandelt werden!

Folgende Fragen sollten Thema einer Notfallschulung sein: Wer wird in einem Notfall wann und durch wen informiert? Wie lautet die Notfallnummer? Wie hole ich den Patienten am schnellsten aus dem MR-Raum? Kann ich den Patienten schnell auf eine MR-fähige Trage umlagern und aus dem Raum bringen oder bin ich in einer Praxis tätig, wo häufig nur gehfähige Patienten untersucht werden und es keine MR-zugelassenen Tragen gibt? Wie kann ich in diesem Fall die Patienten am besten und schnellsten aus dem Untersuchungsraum holen, damit die weitere Behandlung außerhalb des Untersuchungsraums erfolgen kann? Hier würde dann beispielsweise der Rautek-

Rettungsgriff zum Einsatz kommen. Aber auch vermeintlich einfache Fragen, wo sich der Patiententisch entkoppeln lässt – um ihn bei einem Stromausfall mechanisch zu bewegen – müssen von allen Anwendern beantwortet werden können.

Zur Umsetzung dieser Sicherheitsmaßnahmen ist ein gutes QM hilfreich, in dem definiert werden kann, wer für welche Schulung/Einweisung verantwortlich ist und welche Inhalte entsprechend vermittelt werden müssen.

Werde MR-Sicherheitsexperte/-in (DIW-MTA)

Ein MR-Sicherheitsexperte/-in kann einer Organisation bei der Umsetzung behilflich sein und beratend zur Seite stehen oder auch selbst Teil bei der Umsetzung der Vorgaben sein. Eine entsprechende Weiterbildung mit Abschluss zum MR-Sicherheitsexperten wird auch in diesem Jahr vom DIW-MTA angeboten. Der Kurs findet am 18. September 2024 (online, 2 Stunden ab 18 Uhr) sowie vom 27. bis 29. September 2024 in Rostock statt und schließt mit einer Klausur ab, die nach Bestehen zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung „MR-Sicherheitsexperte (DIW-MTA)“ berechtigt.

Weitere Informationen rund um den Kurs finden Sie unter www.diw-mta.de sowie auf unserer Kommunikationsplattform Stud.IP (https://studip.diw-mta.de), über die auch die Anmeldung zu dem Kurs erfolgt.

 

Entnommen aus MT im Dialog 8/2024

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