Zum 15.07.2024 lagen der zentralen Stelle insgesamt 250 Meldungen für das Jahr 2023 vor, 239 hiervon mit Abschlussmeldungen. Bei 30 Abschlussmeldungen wurde durch die zuständige Behörde und/oder das BfS festgestellt, dass es sich um kein Vorkommnis handelte, oder dass das berichtete Vorkommnis nicht bedeutsam war. Damit ergaben sich laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für 2023 Informationen zu 209 abgeschlossenen Meldungen über bedeutsame Vorkommnisse. Einen Sprung gab es im Bereich der Röntgendiagnostik. Dort stieg die Anzahl von 79 (2022) auf 140. Bei den Interventionen wurden 7 Fälle erfasst (2022: 10) und bei der Strahlentherapie 54 Fälle (2022: 54). Die Nuklearmedizin verzeichnete 8 Vorkommnisse (Vorjahr 1). Das BfS betont, dass erstmals die häufigsten Meldungen im Bereich der Röntgendiagnostik aus Krankenhäusern der Regelversorgung, gefolgt von Krankenhäusern der Maximalversorgung kamen. Es erfolgten auch Meldungen aus radiologischen Einzelpraxen. In der Röntgendiagnostik bezog sich der größte Anteil auf CTDIvol einer Computertomografie am Gehirn > 120 mGy mit 15 Fällen und CTDIvol einer sonstigen Computertomografie am Körper > 80 mGy mit 110 Fällen. Im Bereich der Bestrahlungen gab es erneut eine große Zahl an Personen- oder Bestrahlungsplanverwechslungen (27). Im Jahresbericht sind einige Fälle bespielhaft aufgeführt. Insgesamt acht Meldungen bezogen sich auf beinahe eingetretene Vorkommnisse, was aus Sicht des BfS auf ein zunehmendes Problembewusstsein hindeute.
Zur bundeseinheitlichen Erfassung und Auswertung von bedeutsamen Vorkommnissen hat das BfS ein webbasiertes IT-System „BeVoMed“ (Bedeutsame Vorkommnisse in der Medizin) eingerichtet. Ob es sich bei einem Ereignis um ein meldepflichtiges bedeutsames Vorkommnis handelt, ist durch die in Anlage 14 der StrlSchV aufgeführten anwendungsspezifischen Meldekriterien geregelt. Fragen zur richtigen Anwendung der Kriterien der Anlage 14 StrlSchV werden mittels FAQ-Liste auf der Homepage des BfS beantwortet.
Quelle: BfS
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