Ausgeweitetes Verbot von Erythrosin

Potenzielles Krebsrisiko
mg
Erythrosin
© luchschenF/stock.adobe.com
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Erythrosin ist ein beliebter Farbstoff in Nahrungs- und Arzneimitteln, der Produkten einen kirschroten Farbton verleiht. Nun weitet die FDA das bereits seit 1990 geltende Verbot auch auf diese Produkte aus.

Auch bekannt als „Rot Nr. 3“ verleiht der Farbstoff Erythrosin Nahrungs- und Arzneimitteln einen kirschroten Farbton. Seit 1959 ist der synthetische Farbstoff als Lebensmittelzusatz in Deutschland zugelassen, auf EU-Ebene regelt die Verordnung (EG) NR. 1333/2008 den Einsatz. Ergebnisse einer tierexperimentellen Studie zeigen jedoch die Entwicklung von Schilddrüsenkrebs in männlichen Ratten.

Lange Exposition mit E127

Bei den Ratten der Studie kam es im Laufe einer längeren Exposition mit 4 Prozent Erythrosin zu einer chronischen Stimulierung der Schilddrüse durch das Hormon Hypophyse. Männliche Ratten entwickelten zudem auch Schilddrüsenkrebs. Gentoxizitätsstudien zeigten keine DNA-Veränderungen, weswegen die Krebserkrankungen lediglich auf die Stimulierung der Schilddrüse zurückgeführt werden.

Wie sich der Farbstoff auf die Krebsentwicklung beim Menschen auswirkt, ist unklar. Da die Regulation der Schilddrüse beim Menschen anders verläuft als bei der Ratte ist es fraglich, inwieweit sich die Ergebnisse auf den Menschen übertragen lassen. Das jetzige Verbot geht auf eine Petition der Verbraucherorganisation „Center for Science in the Public Interest“ zurück. Sowohl in den USA als auch in Europa war der Einsatz bereits stark reglementiert, in Europa dürfen lediglich Cocktailkirschen, kandierte Kirschen und Kaiserkirschen damit versetzt werden.

Durch eine Übergangsfrist haben Hersteller in den USA bis 2027 Zeit, das Verbot umzusetzen. Arzneimittelhersteller haben eine dreijährige Frist bis 2028 erhalten.

Quelle: FDA

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