Aufklärung der Pharmaversuche in Kinderheimen

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Pharmaversuche
In Nordrhein-Westfalen sollen in mindestens fünf Einrichtungen Arzneimittel an Kindern und Jugendlichen getestet worden sein, denismagilov - Fotolia
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Politik und Verwaltung des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) haben sich bei Betroffenen von Arzneimittelversuchen in Kinderheimen entschuldigt. Eine wissenschaftliche Untersuchung der Vorfälle in allen Einrichtungen im Verantwortungsbereich des LVR ist geplant.

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat eine konsequente Aufarbeitung der Vorwürfe über Arzneimittelstudien in seinem Verantwortungsbereich angekündigt. „Wir sind zutiefst erschüttert von den Berichten Betroffener, die in Heimen, Kliniken und Einrichtungen der Behindertenhilfe unfassbares Leid durch den unverhältnismäßigen Einsatz von Medikamenten erfahren haben.

Politik und Verwaltung im Landschaftsverband entschuldigen sich bei allen Menschen, die durch den Einsatz von Medikamenten oder durch Arzneimittelstudien in den 1950er bis 70er Jahren gelitten haben. Wir werden die Vorkommnisse konsequent aufarbeiten und uns auch diesem Teil unserer Verbandsgeschichte offen stellen“, sagten LVR-Direktorin Ulrike Lubek und Jürgen Wilhelm, Vorsitzender der Landschaftsversammlung Rheinland.

Die Krefelder Pharmazeutin Sylvia Wagner hatte in einem wissenschaftlichen Aufsatz öffentlich gemacht, dass es zwischen 1950 und 1970 bundesweit gängige Praxis war, Minderjährigen Impfstoffe und Psychopharmaka zu verabreichen.

Verheerende Folgen für die Opfer

In Nordrhein-Westfalen sollen in mindestens fünf Einrichtungen Arzneimittel an Kindern und Jugendlichen getestet worden sein, oft mit verheerenden Folgen für die Opfer. Der LVR beabsichtigt nun eine wissenschaftliche Untersuchung zu beauftragen, in deren Rahmen auch die noch vorhandenen Akten in den LVR-eigenen Einrichtungen ausgewertet werden

Voraussichtlich ab Januar 2017 wird die von Bund, Ländern und Kirchen initiierte „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ ihre Arbeit aufnehmen. Sie richtet sich an Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend zwischen 1949 und 1975 in Einrichtungen der Behindertenhilfe und psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben. Die Stiftung hat die Aufgabe, diese Betroffenen zu beraten und Geldleistungen zur Verfügung zu stellen.


Landschaftsverband Rheinland, 26.10.2016

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