Atemwegserkrankungen legen weiter zu

Vor allem Kleinkinder betroffen
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Erkältungskrankheiten
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Laut AG Influenza ist die Aktivität der akuten Atemwegserkrankungen (ARE-Raten) in der Bevölkerung (GrippeWeb) in der 46. KW 2022 im Vergleich zur Vorwoche insgesamt deutlich gestiegen.

Die Werte liegen aktuell über dem Niveau der vorpandemischen Jahre. Besonders problematisch: Bei den 0- bis 4-jährigen SARI-Patientinnen und Patienten (schwere akute respiratorische Infektionen) lag der Anteil der RSV-Diagnosen bei 58 %. Die AG verweist auf die Ko-Zirkulation verschiedener Atemwegserreger. Entsprechend hält die RSV-Welle seit der 41. KW und die Influenzawelle seit der 43. KW an. Betont wird, dass die steigende Influenzavirus- und RSV-Aktivität auch aus anderen europäischen Ländern berichtet werde. Fünf Länder (Deutschland, Georgien, Kasachstan, Portugal und Schottland) berichteten eine Influenza-Positivenrate in den Sentinelsystemen über 10 %. Es wurden bei den Influenza A-Nachweisen hierzulande hauptsächlich Influenza A(H3N2)-Viren, aber auch A(H1N1)pdm09-Viren subtypisiert.

Laut RKI wurden seit der 40. MW 2022 bisher 36 Influenzaausbrüche mit mindestens fünf Fällen übermittelt. Darunter waren elf Ausbrüche in Schulen, zwölf in Kindergärten/Horten, acht Ausbrüche in privaten Haushalten, ein Ausbruch in einer Betreuungseinrichtung, ein Ausbruch in einer Wohnstätte und drei Ausbrüche ohne Angabe des Infektionsortes.

Das Labor 28 betont, dass falls aufgrund der Anamnese oder Symptomatik keine Verdachtsdiagnose hinsichtlich des vermutlichen Erregers gestellt und dadurch eine gezielte Untersuchung angefordert werden kann, diese Erreger bei Patienten mit ARE bereits jetzt zusätzlich zu SARS-CoV-2 differenzialdiagnostisch berücksichtigt werden sollten. Die Labordiagnostik dieser Erreger werde idealerweise mittels PCR durchgeführt, die als Einzel- oder seit dem 1. Juli 2022 ja auch als Multiplex-PCR im EBM verankert seien. Nach wie vor könne RSV jedoch auch noch mittels des herkömmlichen, verglichen mit der PCR allerdings weniger sensitiven, Antigennachweises diagnostiziert werden.

Erforderlich sei für die PCR-Untersuchung unabhängig von der Anzahl der angeforderten Erregernachweise ein Nasopharyngealabstrich mit trockenem Tupfer. Bei gleichzeitiger Anforderung von Influenza- und/oder SARS-CoV-2-PCR und RSV-Antigentest seien aufgrund der unterschiedlichen Nachweissysteme zwei Abstrichtupfer erforderlich.

Literatur:
Buda S, Dürrwald R, Biere B, et al.: ARE-Wochenbericht KW 46/2022; Arbeitsgemeinschaft Influenza – Robert Koch-Institut, DOI: 10.25646/10798.

Quelle: RKI, Labor 28

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