Der Ausschussdienst des Petitionsausschusses hat dem DVTA mitgeteilt, dass für die parlamentarische Beratung des Petitionsanliegens über die Novellierung des MTA-Gesetzes und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin eine Beschlussempfehlung mit Begründung erstellt wird, die von mindestens zwei Berichterstattenden der Regierungspartei geprüft wird. Dann wird der Petitionsausschuss das Petitionsanliegen beraten und dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung geben. Der Beschluss des Bundestages wird dem DVTA mitgeteilt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Entnommen aus MTA Dialog 3/2020
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