Akademische Grundausbildung

Ergebnisse der Evaluation
Präsidentinnen DVTA, Vorstandsreferentin/Syndica
Akademisierung der Erstausbildung
Der DVTA plädiert für die akademische Erstausbildung auch für MTA-Berufe. © fotolia/kasto
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Die beteiligten Hochschulen sehen die akademische Erstausbildung als einen essenziell notwendigen und zukunftsweisenden Schritt an.

Die Bundesregierung wurde am 19. April 2016 (BT Drucksache 18/9400) über die Ergebnisse der Modellvorhaben zur Erprobung einer grundständigen akademischen Erstausbildung in den Bereichen Ergotherapie, Hebammenkunde, Logopädie und Physiotherapie unterrichtet. Die beteiligten Hochschulen sehen die akademische Erstausbildung als einen essenziell notwendigen und zukunftsweisenden Schritt an.
Die Ergebnisse der Evaluation bestätigen im Kern einen Mehrwert einer akademischen Qualifikation im Vergleich zu der bisherigen fachschulischen Ausbildung.

Gleichwohl seien jedoch Fragen offen, die insbesondere die langfristigen Auswirkungen der Akademisierung in den betreffenden Berufen, den dauerhaften Nutzen der akademischen Qualifikation für die erprobten Bereiche betrifft, wie auch die Finanzierung bundesweiter Teil- oder Vollakademisierungen, die dann Aufgabe der Länder/Hochschulen ist. Im Weiteren fehlt es auch bei der Erhebung an Daten zum Verbleib im Beruf und der beruflichen Zufriedenheit akademischer qualifizierter Berufsangehöriger. Mit Blick auf diese Ergebnisse empfiehlt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) daher eine Verlängerung und Modifizierung der zum 31. Dezember 2017 außer Kraft tretenden gesetzlichen Modellregelung.

Die Modifizierung soll beinhalten:

  1. die Modellausbildungen stärker an die hochschulischen Gegebenheiten anzupassen,
  2. die Modellausbildungen unter Einbeziehung der langfristigen Auswirkung einer akademischen Qualifikation zu evaluieren,
  3. fundierte Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen treffen zu können.


Das Bundesarbeitsgericht hält einen Zeitraum für die Verlängerung von zehn Jahren für angemessen, da dann zwei Ausbildungsgänge durchlaufen und damit die gewünschten Daten generiert werden könnten. Für die Hebammenausbildung wird dieser Zeitraum nicht ausgeschöpft werden können, da diese durch die Zugangsvoraussetzung, eine zwölfjährige Schulbildung, bereits heute die Notwendigkeit einer vollständigen Akademisierung der Ausbildung bis zum 18. Januar 2020 hat.

Ergänzend will das Bundesministerium für Gesundheit, gemäß seiner Handlungsempfehlungen, prüfen, ob und inwieweit in diese erneute Evaluation duale Ausbildungsangebote einbezogen werden können. Der DVTA stellt die Forderung an das Bundesministerium für Gesundheit, dass man ergänzend auch prüfen sollte, ob sich eine akademische Erstausbildung auch für die MTA-Berufe empfehlen würde, wie bereits in den Empfehlungen des Wissenschaftsrates im Jahr 2012 auf Seite 12 zum Ausdruck gebracht wurde.

Entnommen aus MTA Dialog 10/2016

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