Affenpocken im Vereinigten Königreich

Importiert aus Nigeria
lz
Newsletter­anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der MT-Dialog-Newsletter informiert Sie jede Woche kostenfrei über die wichtigsten Branchen-News, aktuelle Themen und die neusten Stellenangebote.


* Pflichtfeld

Anfang September wurde laut RKI bei zwei Personen im Vereinigten Königreich, die am 2. September 2018 und 4. September 2018 aus Nigeria eingereist sind, das Affenpocken-Virus nachgewiesen.

Es ist davon auszugehen, dass sich beide unabhängig voneinander in Nigeria infiziert haben, betont das Robert Koch-Institut. Mindestens eine der Personen habe in Nigeria Kontakt zu einem Menschen mit Affenpocken-verdächtigen Symptomen gehabt und sogenanntes „Bushmeat“ verzehrt. Es sei sehr ungewöhnlich, dass zwei Affenpocken-Fälle unabhängig voneinander in so kurzer Zeit importiert werden.

Affenpocken seien eine seltene von Tieren, vermutlich vor allem Nagetieren, auf Menschen übertragbare Viruserkrankung. Menschen können sich vor allem durch Kontakt mit Blut, Gewebe oder Ausscheidungen erkrankter Tiere infizieren. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch sei selten und nur bei engem Kontakt möglich, könne aber durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder Schorf der Affenpocken-Infizierten auftreten.

Die Inkubationszeit für Affenpocken betrage zwischen 5 und 21 Tagen. Im Gegensatz zu den seit 1980 ausgerotteten Pocken seien Affenpocken in der Regel eine leichtere und selbstlimitierende Krankheit; die meisten Menschen erholen sich innerhalb von mehreren Wochen. Bei einigen Personen könne jedoch eine schwere Erkrankung auftreten, so das RKI im Epidemiologischen Bulletin. Erste Symptome der Krankheit seien Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen und geschwollene Lymphknoten. Einige Tage nach dem Auftreten von Fieber entwickele sich ein Pocken-ähnliches Exanthem, das oft im Gesicht beginne und sich dann auf andere Körperteile ausbreite. Hinweis des Robert Koch-Instituts: Um mögliche Affenpocken-Erkrankungen zu detektieren und deren Weiterverbreitung zu verhindern, sollten diagnostizierte Fälle von Erkrankungen durch Affenpocken systematisch erfasst werden. Daher weist das RKI auf die Arzt-Meldepflicht gemäß IfSG § 6 Abs. 1 Nr. 5 und die Labor-Meldepflicht gemäß § 7.2 hin.

Quelle: RKI

Artikel teilen

Online-Angebot der MT im Dialog

Um das Online-Angebot der MT im Dialog uneingeschränkt nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig mit Ihrer DVTA-Mitglieds- oder Abonnentennummer registrieren.

Stellen- und Rubrikenmarkt

Möchten Sie eine Anzeige in der MT im Dialog schalten?

Stellenmarkt
Industrieanzeige