Änderungen für 2017

DVTA Satzung und Geschäftsordnung
DVTA Vorstand
Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung
Sie können die neuen Fassungen auf der DVTA-Homepage lesen. DVTA
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Am 9. April 2016 fand die letzte Jahreshauptversammlung des DVTA statt. Es wurden Änderungen der Satzung und der Geschäftsordnung verabschiedet, mit welchen der DVTA künftig noch besser Ihre Interessen wahrnehmen kann.

Die Satzung ist jetzt beim Vereinsregister eingetragen und damit gültig.

Sie können die neuen Fassungen auf der DVTA-Homepage lesen. Beitragserhöhungen sind nie populär, aber die Hauptversammlung musste auch darüber beraten. Wie in allen anderen Bereichen des Lebens muss auch ein Berufsverband sich mit der Finanzierung der Leistungen für seine Mitglieder beschäftigen. Die letzte Erhöhung war 2011. Nach fünf Jahren wurden ein neuer Mitgliedsbeitrag in Höhe von 86 Euro und ein Schülerbeitrag in Höhe von 43 Euro beschlossen. Warum? Weil ein Berufsverband sich für unsere Interessen einsetzt und wir als Mitglied von ihm etwas erhalten, was uns wichtig ist:

•    kostenfreie außergerichtliche Rechtsberatung,

•    monatlicher Bezug der Zeitschrift MTA Dialog, die über die Belange der MTA-Berufe informiert, mit Fachbeiträgen auf dem Laufenden hält und bundesweit den größten Stellenmarkt anbietet,

•    Seminare zu einem deutlich geringeren Teilnehmerbeitrag anbietet,

•    Fachkongresse und Symposien veranstaltet – ein Netzwerk mit allen Interessen und Spezialisierungen der MTA-Berufe,

•    kompetente Ansprechpartner, die sowie bei Fragen zur Ausbildung, Berufsausübung Fort- und Weiterbildung zur Verfügung stehen.

Der Beitrag für Schülerinnen und Schüler in Höhe von 43 Euro gilt ab 2017 mit Inkrafttreten der neuen Satzung und nur für Mitgliedsverträge, die nach Inkrafttreten der hier vorgestellten Satzung abgeschlossen werden. Für Schüler/Studenten, die derzeit schon Mitglied im DVTA sind, gilt Bestandsschutz. Das bedeutet, dass sie während der derzeit laufenden Ausbildung keinen Schülerbeitrag zahlen, sondern erst mit Abschluss der Ausbildung den vollen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen haben.

Entnommen aus MTA Dialog 12/2016

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