37 Prozent müssen ad hoc pflegen

Aktionstag Pflegende Angehörige
Kli
Ad-hoc-Pflege
Im plötzlichen Pflegefall sind meist die engsten Angehörigen gefragt. Fotolia/Ocskay Bence
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Ad-hoc-Pflege ist für Angehörige besonders belastend. Das zeigt die Pflegestudie der Techniker Krankenkasse.

Die Vorstellung, ein naher Verwandter könnte von einem Tag auf den anderen zum Pflegefall werden, ist für viele beängstigend. Dennoch lohnt sich die frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) anlässlich des bundesweiten Aktionstages Pflegende Angehörige am 8. September hin. Denn: Pflegebedürftigkeit kommt oft plötzlich. Diese Ad-hoc-Pflege ist für Angehörige besonders belastend. Das zeigt die Pflegestudie der TK.
 
Für 37 Prozent der befragten pflegenden Angehörigen kam diese Verantwortung plötzlich - und hatte weitreichende Folgen: So bringen 30 Prozent von ihnen Pflege und Beruf nur schwer unter einen Hut. Unter jenen, die langsam in die Rolle hineinwuchsen, sagt dies dagegen nur jeder Fünfte (22 Prozent). Auch die Gesundheit der Ad-hoc-Pflegenden kann leiden: Rund jeder Dritte (34 Prozent) sah die eigene Gesundheit durch die Verantwortung angegriffen - unter den langsam Hineingewachsenen waren es nur 27 Prozent. Zudem macht sich jeder Dritte der plötzlichen Helfer Sorgen um die eigene Zukunft.
 
"Im plötzlichen Pflegefall sind meist die engsten Angehörigen gefragt", sagt Georg van Elst, Fachreferatsleiter Pflege der TK, "vor allem auf die Sandwich-Generation der heute 30- bis 44-Jährigen kommt eine große Herausforderung zu. Sie stehen voll im Berufsleben und kümmern sich um eigene Kinder. Braucht dann von jetzt auf gleich etwa ein Elternteil Hilfe, folgt oft in kurzer Zeit ein Entscheidungs- und Organisationsmarathon. Hauptursache für Pflege ist das Alter. Mit potenziell Betroffenen in der eigenen Familie frühzeitig über deren Wünsche, aber auch die eigenen Grenzen zu sprechen, erleichtert den Pflegestart."
 
Gedanken über die eigene Leistungsfähigkeit sollten deshalb ebenso Teil gemeinsamer Gespräche sein, wie die Wünsche und Möglichkeiten der potenziell Betroffenen: Wo und wie möchten sie gepflegt werden? Gibt es eine aktuelle Patientenverfügung oder Vollmachten? In welcher Höhe könnten anfallende Pflegekosten durch den Pflegebedürftigen getragen werden? Denn selbst wenn Anspruch auf Leistungen von der Pflegekasse besteht, decken diese häufig nicht alle anfallenden Kosten ab.


Quelle: Techniker Krankenkasse, 06.09.2016

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