Wie die neuen Mindestmengen die Kliniklandschaft verändern

Deutliche Konzentration der Versorgung
ab
Neue Mindestmengen greifen ab 2024
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Ab 2024 gelten neue Mindestmengen. Je nach Art des Eingriffs zeigen sich unterschiedlich starke Auswirkungen auf die Konzentration von Klinikstandorten.

Mit der  „Mindestmengen-Transparenzkarte“ zeigt der AOK-Bundesverband, wie die im kommenden Jahr erhöhten Mindestmengen die Versorgungslandschaft verändern. Die deutlichste Konzentration findet danach bei den komplexen Operationen an der Speiseröhre (Ösophagus) statt: Nachdem sich die Zahl der an der Versorgung beteiligten Klinikstandorte in der letzten Entscheidungsrunde bereits um ein Drittel verringert hatte, sinkt sie 2024 nochmals um ein Viertel – von 147 Klinikabteilungen mit Erlaubnis zur Ösophagus-OP auf 111 Abteilungen im kommenden Jahr. Auch bei den meisten anderen Mindestmengen-relevanten Eingriffen zeichnet sich laut AOK-Auswertung 2024 eine deutliche Konzentration der Versorgung ab.

Früh- und Neugeborenen-Versorgung

Die Anhebung der Mindestmenge für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Gewicht unter 1.250 Gramm von 20 auf 25 Geburten pro Jahr führt dazu, dass bundesweit 13 Geburtsstationen keine Berechtigung zur weiteren Versorgung im kommenden Jahr erhalten. Laut „Mindestmengen-Transparenzkarte“ der AOK liegt die bundesweite Gesamtzahl der an der Versorgung beteiligten neonatologischen Abteilungen dann bei 144, falls die zuständigen Länder in den nächsten Wochen keine Ausnahmegenehmigungen erteilen. Es sei möglich, dass einzelne Geburtsstationen trotz Unterschreitens der Mindestmenge noch eine Berechtigung zur Versorgung durch die zuständige Landesbehörde erhielten. „Diese Standorte werden dann in der Karte der AOK ergänzt, allerdings mit einer besonderen farblichen Kennzeichnung und mit Angabe der zuletzt erreichten Fallzahlen“, so Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.

Pankreas: 46 Standorte scheiden aus

Bei den komplexen Eingriffen an der Bauchspeicheldrüse (Pankreas) müssen 46 Standorte aus der Versorgung ausscheiden – ein Minus von 11 Prozent. „Auch hier zeigt sich deutlich die Wirksamkeit der Mindestmengen-Regelungen, denn bei den Pankreas-Operationen greift die endgültige Erhöhung der Mindestmenge auf 20 Eingriffe pro Jahr erst 2025. Viele Kliniken scheiden aber jetzt schon freiwillig aus der Versorgung aus, weil sich abzeichnet, dass sie die nötigen Vorgaben nicht erfüllen können“, erläutert Hoyer. Bei den Lebertransplantationen sinkt die Zahl der zur Operation berechtigten Klinikstandorte von 20 auf 18 (minus 10 Prozent), bei den Stammzell-Transplantationen von 92 auf 72 (minus 22 Prozent). Allerdings hat der Rückgang bei dieser Indikation vor allem damit zu tun, dass die Mindestmenge bisher für allogene und autologe Stammzelltransplantationen galt, sich ab 2024 aber nur noch auf allogene Transplantationen bezieht.

Neue Mindestmengen bei Brust- und Lungenkrebs

Erstmals greifen im kommenden Jahr zwei neu eingeführte Mindestmengen, deren Auswirkungen ebenfalls in der „Mindestmengen-Transparenzkarte“ dargestellt werden: Für die chirurgische Behandlung von Brustkrebs gilt ab 2024 eine Mindestmenge von 50 Fällen pro Jahr,die dann 2025 noch einmal auf 100 Fälle jährlich angehoben wird. Für das kommende Jahr haben insgesamt 425 Klinik-Standorte in Deutschland die Erlaubnis zur Durchführung der Brustkrebs-Operationen erhalten. „Es ist gut, dass die Mindestmenge nach der Anhebung 2025 auf dem Niveau liegen wird, das auch die Deutsche Krebsgesellschaft für die Zertifizierung einer Klinik als Brustkrebs-Zentrum verlangt. Dann wird sich die Zahl der zur OP berechtigten Kliniken voraussichtlich um etwa ein Fünftel verringern, wenn man von den aktuell gemeldeten Fallzahlen ausgeht“, so AOK-Vorstand Hoyer. 

Die Mindestmenge für thoraxchirurgische Behandlung von Lungenkrebs bei Erwachsenen liegt  im Jahr 2024 bei 40 Fällen pro Jahr. Auf dieser Basis haben insgesamt 169 Klinik-Standorte im kommenden Jahr eine positive Prognose und damit eine OP-Erlaubnis erhalten. Auch bei den Lungenkrebs-OPs ist bereits eine weitere Anhebung der Mindestmenge auf 75 Fälle jährlich im Jahr 2025 festgelegt worden.

Onlinekarte mit 1.075 Klinikstandorten

Insgesamt verzeichnet die heute veröffentlichte Online-Karte der AOK für nächstes Jahr 1.075 Klinik-Standorte, die die Erlaubnis zur Durchführung von Mindestmengen-relevanten Eingriffen mit besonders hohen Risiken für die Patientinnen und Patienten erhalten haben. Sie wird laufend aktualisiert, falls es Änderungen gibt. 

Quelle: AOK-Bundesverband

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