Whitepaper zur Laborreform präsentiert

ALM e.V. und VDGH warnen vor Rückschritt
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Labortests
© Henrik Dolle/stock.adobe.com
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Unverändert scharf ist die Kritik an der geplanten Laborreform, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Lösungsvorschläge wurden präsentiert.

Die geplante Laborreform sieht Änderungen bei den Kostenerstattungen für labormedizinische Untersuchungen vor. Die Befürchtung der Labor- und Industrievertreter: Die Kürzungen könnten gravierende Auswirkungen auf die Qualität der Patientenversorgung und auf die Innovationsfähigkeit der Unternehmen in der Diagnostik-Industrie haben. Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) und die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) geben deshalb zu bedenken, dass weder die Labore noch die Testhersteller Spielraum hätten, um eine Absenkung von rund 9 Prozent aufzufangen. Beide Verbände fordern gemeinsam die Aufhebung der Beschlüsse des Bewertungsausschusses und eine nachhaltige Finanzierung der Laborleistungen, die den tatsächlichen Aufwand und die hohen Qualitätsstandards angemessen berücksichtige.

Fehlende Wertschätzung beklagt

„Die Vergütung für komplexe und lebenswichtige labordiagnostische Verfahren soll ohne fundierte Kostenkalkulation stark reduziert werden“, sagt Dr. Martin Walger, Geschäftsführer des VDGH. Er betont, dass diese Maßnahmen weder medizinisch gerechtfertigt noch finanziell nachvollziehbar seien. „Deutlich wird eine fehlende Wertschätzung für die entscheidende Rolle der Labordiagnostik in der Gesundheitsversorgung.“

„Diese Reform dient weder den Patientinnen und Patienten noch der Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung“, erklärt der Vorsitzende der Akkreditierten Labore in der Medizin, Dr. Michael Müller. „Die Vorhaben führen zu erheblichen Verwerfungen im System, denn jedes vierte niedergelassene fachärztliche Labor in Deutschland würde zu den Verlierern gehören. Das ist solidarisch nicht vertretbar und wirtschaftlich nicht tragbar, wenn auch weiterhin eine flächendeckendende Versorgung mit Laboratoriumsmedizin aufrecht erhalten bleiben soll. Wir begrüßen ausdrücklich die erkennbaren positiven Aspekte, die sich durch die Aufnahme neuer Pauschalen von bisher nicht berücksichtigten Kosten ergeben. Die gewählte Lösung aber schlägt den falschen Weg ein. Für diese neuen Pauschalen müssen, wie sonst auch üblich, zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden.“

Whitepaper mit Lösungsvorschlägen veröffentlicht

Unter dem Titel „Laborreform 2025: Die Reform, die keine ist“ hat der ALM e.V. in dieser Woche ein umfassendes Whitepaper zum Thema veröffentlicht. Als Resümee zu den Auswirkungen kommt der ALM e.V. darin zu dem Schluss, dass die im EBM-Kapitel 32 ausgewiesenen Kostenerstattungsbeträge, Stand heute, bereits und erst recht nach Einführung der Laborreform bei weitem nicht kostendeckend seien. Die Laborreform-Verlierer bekämen als Erste sofort ernsthafte wirtschaftliche Probleme durch die Laborreform, die sich bei diesen Laboren als existenzbedrohend abzeichne. Der Vorschlag: Die aktuelle Beschlussfassung solle zunächst ausgesetzt werden und die aktuell geltenden Regelungen um ein Jahr verlängert werden. In dieser Zeit sollten die Konsequenzen der Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung für die Honorarverteilung ausgewertet werden. Eine anschließende Laborreform sollte sich grundsätzlich am medizinischen Bedarf der Patientinnen und Patienten ausrichten und die erreichbare Qualität der Leistungserbringung berücksichtigen, damit die notwendige breite Struktur fachärztlicher Labore als zentrale Rahmenbedingung für eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung auch weiterhin gesichert sei.

Zuvor hatte sich auch der Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V. negativ zu den geplanten Änderungen geäußert.

Quelle: ALM e.V./VDGH

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