Die Techniker Krankenkasse (TK) und IBM Deutschland haben Anfang 2017 eine auf mehrere Jahre angelegte Entwicklungspartnerschaft für eine elektronische Gesundheitsakte (eGA) gestartet. Das Universitätsklinikum Heidelberg bietet seinen Patienten bereits seit 2014 eine persönliche, einrichtungsübergreifende Gesundheits- und Patientenakte für den Rhein-Neckar-Raum an, die PEPA. Nun haben die drei Partner beschlossen, dass TK-Versicherte in der Metropolregion Rhein-Neckar über ihre künftige eGA auch auf die Daten ihrer PEPA zurückgreifen können sollen und umgekehrt.
Dabei kann jeder Patient frei entscheiden, ob er das eine oder andere Angebot nutzt und wer auf seine Daten zurückgreifen kann. "Unsere eGA soll eine Versichertenakte werden und davon leben, dass diese auch mit den Daten anderer Akteure im Gesundheitswesen verbunden werden kann. Nur so lässt sich das Krankheits-, Diagnose- und Behandlungsgeschehen umfassend abbilden. Mit dem Universitätsklinikum Heidelberg machen wir nun den ersten Schritt in diese Richtung", erklärt Andreas Vogt, Leiter der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg. Außerdem hätten die Helios Kliniken, Agaplesion, Vivantes und das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf ihre Kooperation zugesichert.
"Im Moment werden in der PEPA die Daten unserer Patienten dauerhaft hinterlegt, um auch bei künftigen Behandlungen den kooperierenden Gesundheitseinrichtungen in der Region einen schnellen Blick auf die bisherige Krankengeschichte zu ermöglichen. Mit der geplanten Vernetzung werden auch der Patient selbst und weitere von ihm autorisierte Ärzte Zugriff auf die Daten haben", bekräftigt Prof. Dr. Björn Bergh, Direktor der Abteilung Medizinische Informationssysteme am Universitätsklinikum Heidelberg, den zentralen Vorteil der Kooperation.
"Die Datensicherheit hat eine hohe Priorität"
Ziel der Partner ist es zudem, allgemeingültige Standards zur Interoperabilität bei der Einbindung von Behandlungsdaten in eine elektronische Gesundheitsakte zu etablieren. "Die Datensicherheit hat bei allem, was wir tun, eine hohe Priorität. Wir werden den Prozess entsprechend dem deutschen Datenschutzrecht organisieren und der Versicherte muss alleiniger Herr der gebündelten Daten sein", betont Vogt. In der Konsequenz sollten alle Krankenkassen ihren Versicherten eine geschützte elektronische Akte anbieten müssen, die beim Wechsel der Krankenkasse auch übertragbar ist, damit die Daten nicht verloren gehen.
Laut einer aktuellen Umfrage der TK findet die Idee der eGA großen Anklang: 40 Prozent der Befragten finden sie sehr gut, weitere 48 Prozent gut. Damit bewerten neun von zehn Befragten eine elektronische Gesundheitsakte positiv. Diese Einschätzung zieht sich durch alle Bevölkerungsschichten.
Fast alle Befragten verbinden vor allem eines mit der eGA: die Hoffnung, dass Ärzte und Therapeuten künftig besser zusammenarbeiten können. 93 Prozent sehen genau darin die Chancen einer solchen Akte. Mit 88 Prozent sind es beinahe ebenso viele, die darauf hoffen, dass all ihre Gesundheitsdaten in der eGA beisammen und besser nutzbar sein werden. Ein Arzt oder Therapeut könnte sich mit einem Blick in die eGA ein umfassendes Bild seines Patienten verschaffen und auf Anamnesen und Werte früherer behandelnder Ärzte zurückgreifen.
Quelle: TK, 17.08.2017
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