Telefonische Krankschreibung verlängern?

Umfrage der DAK zur neuen Regelung
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Telefonische Krankschreibung
Telefonische Krankschreibung verlängern? © mpix-foto - stock.adobe.com
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Wie kann das Ansteckungsrisiko durch COVID-19 weiter gesenkt werden? Seit dem 9. März ist es möglich, dass sich erkrankte Arbeitnehmer durch eine telefonische Krankschreibung beim Arbeitgeber arbeitsunfähig melden können. Laut aktueller Forsa-Befragung nutzen vier von zehn Arbeitnehmer dieses Vorgehen. Die DAK hält eine Verlängerung der Regelung bis Ende Juni für sinnvoll.

Die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung wurde am 9. März eingeführt. Den Ergebnissen der aktuellen Umfrage zufolge meldeten sich 19 Prozent der Beschäftigten zwischen 18 und 65 bei ihrem Arbeitgeber als arbeitsunfähig. Einen Unterschied zwischen den Geschlechtern oder einzelnen Altersgruppen gab es nicht. Von diesem Anteil der Krankgeschriebenen nutzten wiederum 39 Prozent die telefonische Krankschreibung. 88 Prozent wären ohne diese Regelung in eine Arztpraxis gegangen. Bei 43 Prozent lag der Verdacht einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus vor.

Anstieg der Krankschreibungen

Dabei sind die Krankschreibungen im Vergleich zum vorigen Jahr um diese Zeit um 39 Prozent angestiegen. 2019 waren zwölf Prozent der Beschäftigten durch eine Krankschreibung arbeitsunfähig gemeldet, 2020 sind es 16,7 Prozent. Die Arbeitnehmer würden verantwortungsvoll mit der neuen Regelung umgehen, so Andreas Storm, Vorsitzender des Vorstands der DAK-Gesundheit. Dadurch werde das Ansteckungsrisiko in Praxen reduziert. Aus diesem Grund unterstütze die DAK die Forderungen des Hausärzteverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die telefonische Krankschreibung zu verlängern.

Quelle: DAK Gesundheit

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