Demnach sollen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro erhalten. Die Auszahlung beginne mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gebe es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto. Die Einkommen der Beschäftigten sollen dann ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent steigen. Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten sollen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie in der Zeit von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto erhalten. Die Ausbildungsentgelte sollen für sie ab März 2024 um 150 Euro erhöht werden. Die Laufzeit des Tarifvertrages betrage 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke betonte, dass die von den Arbeitgebern geforderten Sonderopfer für Beschäftigte im Gesundheitsbereich und bei den Sparkassen abgewehrt worden seien. Eine Forderung, die im Gesundheitsbereich zuvor sehr schlecht aufgenommen worden war. Ver.di legte auch Wert auf das Ergebnis der Verlängerung der bestehenden Regelung zur Übernahme der Auszubildenden.
Für Spannung ist nun gesorgt, wenn am 4. Mai eine Mitgliederbefragung zu Tarifeinigung startet. Vorher soll es Gelegenheit geben, sich darüber umfassend zu informieren und die Einigung zu diskutieren. Am 15. Mai 2023 soll die Bundestarifkommission öffentlicher Dienst dann final entscheiden.
Der Kompromiss nach der vierten Verhandlungsrunde sorgt in den sozialen Medien teils für heftige Reaktionen der Beschäftigten. Einige fühlen sich „getäuscht“. Vielfach wird die lange Laufzeit und späte Tabellenwirksamkeit kritisiert. Es bleibt somit spannend, ob die Mitglieder am Ende dem Kompromiss tatsächlich zustimmen.
Weitere Infos und Beispielrechnungen gibt es hier.
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