Seltene Lebererkrankungen in ASV enthalten
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) dehnt den zuvor ausschließlich auf die ambulante Behandlung im Krankenhaus bezogenen Geltungsbereich auf vertragsärztliche Leistungen aus. Die seit 2012 geltende Änderung strukturiert die generellen Anforderungen an die Leistungserbringer neu sowie den Zugang der Patienten und Patientinnen zu diesem Versorgungsbereich.
Der neue Beschluss schließt nun auch Patienten mit seltenen Lebererkrankungen ein: der primär biliären Cholangitis (PBC), der primär sklerosierenden Cholangitis (PSC) und der Autoimmunhepatitis (AIH). Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit den neuen Beschluss geprüft hat, erhalten diese Patientengruppen Zugang zum Behandlungsangebot der ASV.
„Für die Stoffwechselerkrankung Morbus Wilson hat der G-BA eine eigenständige ASV-Anlage geschaffen, die bereits im März 2018 beschlossen wurde. Die primär biliäre Cholangitis und die primär sklerosierende Cholangitis wurden nun in einer weiteren ASV-Anlage gebündelt, in die außerdem erstmals die Autoimmunhepatitis aufgenommen wurde“, erläutert Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses ASV.Mithilfe der neuen ASV-Anlage soll ein früher Therapiebeginn gewährleistet werden. Da eine diagnostische Abgrenzung zwischen diesen Krankheiten und anderen Autoimmunerkrankungen nicht immer möglich ist, werden sie häufig nicht behandelt und führen so zu einer Leberzirrhose.
Der G-BA prüft jährlich die Notwendigkeit einer Aktualisierung der ASV-Leistungen.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Mai 2018
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