"Nicht alkoholisiert schwimmen gehen"
Auch in Deutschland wird es endlich wieder Sommer. Und mit dem Sommer, der Ferienzeit und der Hitze beginnt die Badesaison an deutschen Flüssen, Seen und an der Nord- und Ostseeküste - leider häufig auch mit tödlichem Ausgang. Alkohol ist nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in vielen Fällen eine der Ursachen für lebensbedrohliche Badeunfälle, denn Badende, die vorher Alkohol oder Drogen konsumiert haben, überschätzen sich oft, sind unvorsichtig oder verlieren die Orientierung.
Besonders gefährliche Mutproben wie Sprünge von Brücken oder Flussdurchquerungen würden von Alkoholisierten häufig unterschätzt. Auch kaltes Wasser oder Strömungen könnten bei gleichzeitigem Alkohol- oder Drogenkonsum eine zu hohe Belastung für das Herz-Kreislauf-System darstellen und so durch einen Kälteschock ebenfalls fatale Folgen haben.
Wie macht sich eine bestimmte Promillezahl im Körper bemerkbar?
Auf den Seiten der Präventionskampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) finden sich Orientierungswerte:
- So wirken schon kleine Mengen Alkohol (ab 0,1 Promille) enthemmend und Entfernungen werden falsch eingeschätzt.
- Ab 0,3 Promille verschlechtert sich die Sicht und die Risikobereitschaft steigt.
- Ab 0,8 Promille kommt es zum Tunnelblick, die Reaktionszeit ist um 30 bis 50 Prozent reduziert, gleichzeitig steigen Euphorie und Selbstüberschätzung deutlich.
Deshalb rät die BZgA: "Alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen sollte man niemals schwimmen gehen."
Quelle: Pressemitteilung Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 28,072016
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