Premium Audiologie

Neugeborenen-Hörscreening

Durchführung, Richtlinien, Ergebnisse, Folgen
Claudia Kapek
Neugeborenen-Hörscreening
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Mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA; höchstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen) hat seit 1. Januar 2009 jedes Neugeborene in Deutschland einen Anspruch auf ein krankenkassenfinanziertes Neugeborenen-Hörscreening.

Zusammenfassung

Der vorliegende Artikel behandelt das Neugeborenen-Hörscreening (NHS) in Bezug auf die möglichen Messmethoden. Im Rahmen des NHS kommen die Messung der otoakustischen Emissionen (OAE) sowie die Messung der frühen akustisch evozierten Potenziale (BERA, FAEP), gegebenenfalls auch in Kombination, zum Einsatz. Die Wichtigkeit des Trackings wird herausgestellt sowie die Vorgehensweise bei Feststellung einer Hörstörung erläutert. Beratungs- und Fördermöglichkeiten werden skizziert.

DOI: 10.3238/MTADIALOG.2017.0688

Entnommen aus MTA Dialog 8/2017

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