Mitgestaltung der notwendigen Novellierung des MTA-Gesetzes

DVTA-Aufruf
Benjamin König-Nettelmann/DVTA
Aufruf zur Mitgestaltung der notwendigen Novellierung des MTA-Gesetzes
© motorradcbr – Fotolia
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Die dringend notwendige Überarbeitung des MTA-Gesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrV) ist lange überfällig. Das wurde so unter anderem auch auf dem 122. Deutschen Ärztetag an die Bundesregierung adressiert und unterstützt die Forderungen des DVTA e.V.

Die dringend notwendige Überarbeitung des MTA-Gesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrV) ist lange überfällig. Das wurde so unter anderem auch auf dem 122. Deutschen Ärztetag an die Bundesregierung adressiert und unterstützt die Forderungen des DVTA e.V.

Das vom DVTA e.V. beauftragte DKI-Gutachten zeigt, dass in den MTA-Berufen ein Fachkräftemangel herrscht. Es besteht akuter Handlungsbedarf, da in den nächsten Jahren viele MTA in den Ruhestand gehen. Die MTA-Berufsausbildungen müssen zukunfts- und kompetenzorientiert gestaltet werden. Die Ausbildungsinhalte von 1994 spiegeln weder den medizinisch-technischen Fortschritt noch die heute notwendigen Kompetenzen wider.

Die Fachvertretungen Laboratoriumsmedizin, Radiologie und Funktionsdiagnostik des Berufsverbandes möchten gerne von Ihnen wissen:

  • Welche Inhalte in der APrV müssen gestrichen werden?
  • Welche Inhalte müssen neu aufgenommen werden?
  • Welche Kompetenzen sind Ihnen wichtig?

Bitte richten Sie Ihre Vorschläge beziehungsweise Ihren Wunsch an einer aktiven Mitarbeit schriftlich an:

Sascha Heyl
E-Mail: sascha.heyl@dvta.de

Ihre Rückmeldung wird innerhalb des Berufsverbandes an die zuständige Person weitergeleitet und gegebenenfalls als Arbeitsgrundlage verwendet.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit

i. A. die Sprecher/-innen der Fachvertretungen des DVTA e.V.

Entnommen aus MTA Dialog 10/2019

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