Der Marburger Bund begrüßt die im Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vorgesehenen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beim medizinischen Personal in Kliniken.
Insbesondere diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern sowie stationären und ambulanten Einrichtungen, die COVID-19-Patienten betreuen, seien regelmäßig zu testen. Dadurch könnten Ausbrüche in den genannten Einrichtungen verhindert oder schneller eingedämmt und somit auch die Patientensicherheit erhöht werden. Gleichzeitig sei es wichtig, einen besseren Überblick über die Infektionszahlen unter dem medizinischem Personal zu erhalten.
Dauerhaftes Personalkonzept zur Stärkung des ÖGD gefordert
„Problematisch ist jedoch, dass die Tests in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) angeordnet werden müssen. Damit wird die Entscheidung, wer zu testen ist, auf diejenigen verlagert, die in der COVID-19-Pandemie ohnehin schon besonders stark belastet sind“, kritisiert Dr. Susanne Johna, Erste Vorsitzende des Marburger Bundes.
„Immer mehr Aufgaben kommen auf den ÖGD zu, aber es ist bisher nicht gelungen, die in der jetzigen Situation zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie dringend benötigten Kontaktverfolgungsteams, bestehend aus fünf Personen pro 20.000 Einwohnern, zu erreichen. Gleichzeitig fehlt nach wie vor ein dauerhaftes und nachhaltiges Personalkonzept zur Stärkung des ÖGD“, so Dr. Johna weiter.
Der Marburger Bund fordert deshalb die vollständige Nutzung der vorhandenen Testkapazitäten, um die Sicherheit für die Patientinnen und Patienten sowie das medizinische Personal zu erhöhen.
Quelle: MB, 29.05.2020
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