Künftig flexible Erfassung des Zeitaufwands

Palliativdienste im Krankenhaus
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Palliativdienste
Die palliativmedizinische Kompetenz am Patientenbett soll deutlich spürbar werden. Fotolia/Ocskay Bence
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Als Fortschritt für die stationäre Versorgung schwerkranker Menschen bewertet die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin die neu definierten Mindestmerkmale für Palliativdienste im Krankenhaus.

Als erheblichen Fortschritt für die stationäre Versorgung schwerkranker Menschen bewertet die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) die neu definierten Mindestmerkmale für Palliativdienste im Krankenhaus, die das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information aktuell in Form einer eigenen Ziffer im Klassifikationssystem OPS 2017 festgelegt hat. „Erstmals ist es gelungen, klare Kriterien für die Abrechenbarkeit und somit auch für die Planung und Gestaltung eines Palliativdienstes im Krankenhaus aufzustellen“ betont Bernd-Oliver Maier, Wiesbaden, der als Vorstandsmitglied der DGP wesentlich an der Erarbeitung des neuen Kodes 8-98h mitgewirkt hat.

Zu begrüßen sei vor allem die künftig flexible Erfassung des Zeitaufwands in Form einer einfachen Addition der Stunden, die vom Team des Palliativdienstes insgesamt geleistet werden. „Das ist eine wichtige Annäherung an die klinische Realität“, erklärt Maier, der als Chefarzt einer Klinik für Palliativmedizin und Onkologie in Wiesbaden die Vielfalt und den höchst unterschiedlichen Umfang der medizinischen, psychosozialen und spirituellen Anliegen von Patienten und Angehörigen gut kennt. Das wesentliche Ziel, palliativmedizinische Kompetenz am Patientenbett deutlich spürbar werden zu lassen, wird durch den praxisnahen Kode nachdrücklich gefördert.
 
Maier ist sich sicher, dass es diese Regelung sämtlichen Abteilungen eines Krankenhauses deutlich erleichtern kann, einen internen oder externen Palliativdienst zurate zu ziehen, sollte bei einem lebensbedrohlich erkrankten Menschen ein spezialisierter Versorgungsbedarf auftreten.

Multiprofessionelle Zusammenarbeit

Eine zukunftsweisende Entscheidung sei außerdem, dem Team des Palliativdienstes neben Ärzten und Pflegefachkräften erstmals mindestens einen Vertreter aus der Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie/Psychotherapie oder Physiotherapie/Ergotherapie zuzuordnen. Nur eine enge multiprofessionelle Zusammenarbeit im Team, so die DGP, gewährleiste eine umfassende Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen. Neu ist schließlich auch, dass Krankenhäuser, die keinen eigenen Palliativdienst anbieten, die Leistungen eines externen Palliativdienstes in Anspruch nehmen können.

Da die Kalkulation durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (INEK) für das noch nicht bewertete Zusatzentgelt voraussichtlich erst Ende 2019 abgeschlossen sein wird, können für Palliativdienste, welche die Mindestmerkmale erfüllen, bis dahin krankenhausindividuelle Zusatzentgelte verhandelt werden, die bereits ab 1. Januar 2017 erlösfähig sind.

Die DGP wird die Implementierung des neuen Angebots sorgfältig beobachten und wissenschaftlich begleiten. Lukas Radbruch, Präsident der Fachgesellschaft, betont, dass der Auftakt einer Definition der „Spezialisierten palliativmedizinischen Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst“ auch der Politik eine große Chance für weitere Schritte eröffne. Denn bislang verfügen nur circa 15 Prozent der bundesweit rund 2.000 Krankenhäuser über Palliativstationen. Von den übrigen Krankenhäusern haben nur sehr wenige einen multiprofessionellen Palliativdienst.



Quelle: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, 15.08.2016

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