Infektiologen: Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen beenden

Bevölkerung breit gegen SARS-CoV-2 immunisiert
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DGI für sofortiges Ende der SARS-CoV-2-Testpflicht beim Zutritt zu Krankenhäusern sowie die Aufhebung der FFP2-Maskenpflicht für Beschäftige, Patienten und Besucher
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Die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e.V. (DGI) plädiert für ein sofortiges Ende der SARS-CoV-2-Testpflicht beim Zutritt zu Krankenhäusern sowie für die Aufhebung der FFP2-Maskenpflicht für Beschäftige, Patienten und Besucher von medizinischen Einrichtungen.  

Damit schließt sich die DGI den Forderungen mehrerer Ärzteorganisationen an, die in den vergangenen Tagen die Beendigung verpflichtender Coronaschutzmaßnahmen auch in Einrichtungen des Gesundheitswesens gefordert hatten. Dazu zählen zum Beispiel die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Ausnahmen für einzelne Versorgungsbereiche

Mit Ausnahme einzelner Versorgungsbereiche und besonders vulnerabler Patientengruppen gebe es zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit mehr für eine flächendeckende Test- und Maskenpflicht im Gesundheitswesen, so die DGI. Sowohl die FFP2-Maskenpflicht für Einrichtungen des Gesundheitswesens als auch die Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sind im aktuellen Infektionsschutzgesetz, das noch bis April 2023 gültig ist, vorgeschrieben.

Bevölkerung breit immunisiert

Die Bevölkerung ist mittlerweile breit gegen SARS-CoV-2 immunisiert – sei es durch Impfung oder durch Infektion. Auch die Belastungen auf den Intensivstationen und in den infektiologischen Abteilungen gehen deutlich zurück, beschreibt Professor Dr. med. Bernd Salzberger, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie e.V. die aktuelle Lage im Gesundheitswesen. „SARS-Cov2 ist hierzulande jetzt ein Gesundheitsrisiko unter vielen“, so der Infektionsmediziner. Flächendeckende verpflichtende Schutzmaßnahmen spezifisch gegen SARS-CoV-2 seien angesichts der aktuellen Lage der Pandemie nicht mehr verhältnismäßig. „Daher sollten die Maßnahmen jetzt aufgehoben werden – auch um die Akzeptanz für zukünftige Einschränkungen nicht zu gefährden, sollte eine ungünstige Entwicklung der Infektionslage derartiges wieder nötig machen“, so Salzberger.

Vulnerable Menschen schützen

Unbenommen davon ist, dass für besonders vulnerable Menschen, beispielsweise solche mit einem geschwächten Immunsystem, oder in einzelnen Versorgungsbereichen, beispielsweise in der Onkologie oder in Transplantationszentren, weiterhin ein erhöhter Infektionsschutz sinnvoll und notwendig ist. „Das kann jedoch über Einzelregelungen in den entsprechenden Bereichen abgedeckt werden. Auch tragen viele Menschen weiterhin freiwillig und eigenverantwortlich Masken“, so Salzberger.

SARS-CoV-2-Virusvarianten beobachten

Gleichzeitig weisen die Expertinnen und Experten der DGI darauf hin, dass die globale epidemiologische Situation und die Evolution von SARS-CoV-2-Virusvarianten weiterhin sorgfältig beobachtet werden müssen. „Wir brauchen auch weiterhin eine gute infektiologische und genomische Surveillance, um eine Verschärfung der Situation frühzeitig zu erkennen“, so Salzberger.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e.V. (DGI)

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