Fatburner, Gelenkkapseln, Pillen fürs Gedächtnis: Im Internet findet sich für jedes Problem ein Händler, der ein Nahrungsergänzungsmittel im Angebot hat. Die Hersteller bewerben die Produkte teils mit unzulässigen Gesundheitsversprechen oder reichern sie gar mit verbotenen Substanzen an. Die Brisanz des Problems machte nun erneut eine europaweite amtliche Kontrollaktion deutlich. Die Behörden fanden fast 800 nicht verkehrsfähige Angebote bei 1.100 geprüften Internetseiten. „Strengere Regulierung des Marktes, häufigere Kontrollen und bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Rechtsverfolgung sind überfällig“, kritisiert Jessica Fischer von der Verbraucherzentrale Berlin.
Nach den gesetzlichen Vorgaben ist es verboten, Nahrungsergänzungsmittel mit vorbeugenden, lindernden oder heilenden Wirkungen zu bewerben. Denn auch wenn die Hersteller sie in arzneitypischer Aufmachung als Pillen, Kapseln oder Pulver anbieten, sind es Lebensmittel, die die normale Ernährung ergänzen sollen.
Soweit die Theorie, die Praxis zeigt ein anderes Bild: Gerade bei Nahrungsergänzungsmitteln häufen sich bei den Verbraucherzentralen Hinweise und Beschwerden zu Internetshops und -marktplätzen. „Auch unser Marktcheck zu Gelenkmitteln auf klartext-nahrungsergaenzung.de zeigt, dass insbesondere die Betreiber von Internetshops bei Gesundheitsversprechen negativ auffallen“, so Fischer.
779 Produktangebote waren nicht verkehrsfähig
Im September 2017 fand europaweit die erste koordinierte amtliche Kontrolle von Lebensmittelangeboten im Internet statt. 25 EU-Mitgliedsstaaten sowie die Schweiz und Norwegen überprüften fast 1.100 Webseiten. Der Schwerpunkt der Untersuchung lag auf nicht zugelassenen neuartigen Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, die Anbieter mit unzulässigen Angaben zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Erkrankung bewarben. Die Behörden ermittelten 779 Produktangebote, die nicht verkehrsfähig waren. Davon betrafen 428 nicht zugelassene neuartige Lebensmittel wie zum Beispiel den angeblichen Appetithemmer Hoodia und 351 Nahrungsergänzungsmittel mit unzulässigen Gesundheitsversprechen zu Knochen und Gelenken.
Der Bericht der Europäischen Kommission kommt zu dem Schluss, dass der Online-Handel mit Lebensmitteln stärker kontrolliert werden muss. Die Wahrscheinlichkeit, Nahrungsergänzungsmittel im Internet zu finden, die nicht EU-rechtskonform sind, ist sehr hoch. Bereits im Rahmen der Aktion hat die Europäische Kommission eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Mitgliedstaaten bei den Kontrollen zu unterstützen, beispielweise die Schulung von Mitarbeitern der amtlichen Überwachung in Online-Untersuchungen.
Verbraucher haben ein Recht auf sichere Lebensmittel. Um sie bei Nahrungsergänzungsmitteln besser vor Gesundheitsgefahren und Täuschung zu schützen, fordern die Verbraucherzentralen über verstärkte amtliche Kontrollen hinaus
- Nahrungsergänzungsmittel vor dem ersten Inverkehrbringen auf ihre Sicherheit, die Kennzeichnung und die Werbeaussagen zu überprüfen.
- ein öffentlich zugängliches Verzeichnis aller zugelassenen Nahrungsergänzungsmittel,
- die Einrichtung einer Meldestelle für unerwartete (Neben-)Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln,
- Höchstmengenregelungen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln sowie
- eine Positivliste für „sonstige Stoffe“ wie Pflanzenzubereitungen (Botanicals) in Nahrungsergänzungsmitteln.
Quelle: Verbraucherzentrale Berlin, 21.3.2018
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