Elektronische Patientenakte sicherer als Faxgeräte

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Elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte soll für die Versicherten eine freiwillige Anwendung sein. L-DTBL - Fotolia
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Die elektronische Patientenakte ist sicherer als bisher genutzte Verfahren zum Informationsaustausch. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag.

Mit der elektronischen Patientenakte wird nach Ansicht der Bundesregierung der Informationsaustausch von Gesundheitsdaten sicherer. Im Vergleich zu bisher genutzten Verfahren wie etwa Faxgeräten werde die Sicherheit deutlich erhöht, heißt es in der Antwort (19/12152) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/11756) der AfD-Fraktion.

Die Kommunikationswege, auf denen die Gesundheitsdaten mittels Telematikinfrastruktur ausgetauscht werden, würden durch Verschlüsselungsverfahren kryptografisch geschützt. Zusätzlich würden Informationen in der elektronischen Patientenakte ausschließlich kryptografisch verschlüsselt abgelegt, wobei patientenindividuelle Schlüsse verwendet werden.

Zugriffsrechte für bestimmte Berufsgruppen

Die Zugriffsrechte auf die Patientenakte sollen schrittweise auf bestimmte Berufsgruppen ausgeweitet werden, zunächst auf Angehörige der Pflegeberufe, Hebammen und Entbindungspfleger, Physiotherapeuten und das Hilfspersonal in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.

Die elektronische Patientenakte sei eine freiwillige Anwendung für die Versicherten, heißt es in der Antwort weiter. Sie soll zu Jahresbeginn 2021 zur Verfügung stehen.

Quelle: hib, 09.08.2019

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