ePA: Durchbruch dank Opt-out-Lösung?

Dringender Handlungsbedarf
ab
Kommt die elektronische Patientenakte bis 2025 für alle Kassenpatienten?
© MQ-Illustrations/stock.adobe.com
Newsletter­anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der MT-Dialog-Newsletter informiert Sie jede Woche kostenfrei über die wichtigsten Branchen-News, aktuelle Themen und die neusten Stellenangebote.


* Pflichtfeld

Ende Juni 2023 wurden gerade einmal 704.050 elektronische Patientenakten (ePA) angelegt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor. Bringt die Opt-out-Lösung die Wende?

Die aktuellen Nutzungszahlen der elektronischen Patientenakte (ePA) sind aus Sicht der Bundesregierung nicht zufriedenstellend. Unter anderem sei dies auf den hohen Aufwand bei der Beantragung einer ePA zurückzuführen, heißt es in der Antwort (20/7896) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/7441) der Linksfraktion. Insoweit bestehe dringender Handlungsbedarf. Bis Ende Juni 2023 wurden den Angaben zufolge nur 704.050 elektronische Patientenakten angelegt. Der Koalitionsvertrag sehe eine Umgestaltung der ePA zu einer widerspruchbasierten Anwendung (Opt-out) vor. Im Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) sei geplant, dass Versicherten künftig automatisch von ihrer Krankenkasse eine ePA zur Verfügung gestellt werde, es sei denn, sie widersprächen. So sollte eine gleichberechtigte Teilhabe aller gesetzlich Versicherten an den Vorzügen der ePA für die Versorgung gewährleistet werden. Die elektronische Patientenakte (ePA) soll so allen gesetzlich Versicherten ab Anfang 2025 automatisch zur Verfügung stehen und sämtliche Informationen rund um die eigene Gesundheit des jeweiligen Versicherten speichern.

Freiwillige ePA-Nutzung seit Anfang 2021

Auf freiwilliger Basis können die Kassenpatienten die ePA bereits seit dem 1. Januar 2021 nutzen. Das tut bislang allerdings weniger als ein Prozent der rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten. Denn Versicherte müssen bei ihrer Krankenkasse  aktiv die ePA-Einrichtung veranlassen (Opt-in-Verfahren). Der Gesetzgeber setzt nun auf den Wechsel zum Opt-out-Verfahren, bei dem die ePA automatisch angelegt wird, sofern von Versichertenseite nicht aktiv Widerspruch erhoben wird. Das BMG hofft, dass damit bis Ende 2024 rund 80 Prozent der gesetzlichen Versicherten die ePA nutzen werden. 

KBV-Sorge

Eine Opt-Out-Regelung für Patienten hält auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für sinnvoll. Aber die Vorstellung, dass Krankenkassen aufgrund der Auswertung von Abrechnungsdaten ihre Versicherten warnen können, unter Umständen an schweren Erkrankungen zu leiden, sei nur gruselig". 

Quellen: Deutscher Bundestag, KBV

Artikel teilen

Online-Angebot der MT im Dialog

Um das Online-Angebot der MT im Dialog uneingeschränkt nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig mit Ihrer DVTA-Mitglieds- oder Abonnentennummer registrieren.

Stellen- und Rubrikenmarkt

Möchten Sie eine Anzeige in der MT im Dialog schalten?

Stellenmarkt
Industrieanzeige