Einschränkung der Verwendung von Gadolinium-Kontrastmitteln

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Gadolinium
Die EMA will die Verwendung von gadoloniumhhaltigen Kontrastmitteln einschränken. DVTA/Eisele
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Eine mögliche Ablagerung von Gadolinium im Gehirn und anderen Organen veranlasst die Europäische Arzneimittelagentur (EMA), eine Verwendung von sogenannten linearen Kontrastmitteln bei der Magnetresonanztomographie (MRT) einzuschränken.

Gadoliniumhaltige Kontrastmittel galten lange als unbedenklich. Seit einigen Jahren haben sich jedoch Hinweise verdichtet, dass Gadolinium auch im Gehirn abgelagert werden kann.

Zuerst wurden bei Patienten, die mehrfach gadoliniumhaltige Kontrastmittel erhalten haben, persistierende Hyperintensitäten in MRTs gesichtet, die ohne Kontrastmittel durchgeführt wurden. Später wurde Gadolinium auch in Autopsien im Gehirn nachgewiesen. Bislang konnten der EMA zufolge keine gesundheitlichen Schäden nachgewiesen werden. Es sei aber nicht auszuschließen, dass langfristig das Risiko von degenerativen Hirnerkrankungen ansteigen könnte. Deshalb hat sich die Europäische Arzneimittelagentur dazu entschlossen, die Verwendung von Gadolonium-Kontrastmitteln einzuschränken. Sie sollten nur dann angewendet werden, wenn diagnostische Informationen anders nicht zu erlangen seien.

Quelle: EMA, 21.07.2017

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