UVC-Strahlung gibt es auch in natürlicher Form, doch gelangt diese nicht durch die Erdatmosphäre. Daher gibt es nur künstliche Quellen, diese nützliche Strahlung zu erzeugen. Denn sie kann Viren, Bakterien oder auch andere Mikroorganismen schädigen und ist daher ein wertvoller Faktor in der Desinfektion. Doch auch Menschen können bei zu langer Exposition oder speziellen Vorerkrankungen Schäden in Haut oder Augen davon tragen. Deswegen ist die Anwendung bisher streng reguliert: beruhend auf der Empfehlung der Internationalen Kommission für Schutz vor nichtionisierender Strahlung ist der berufliche Einsatz durch Expositionsgrenzwerte geregelt.
Harmlos für den Menschen?
Dennoch wird momentan der Nutzen im öffentlichen Raum diskutiert. Aktuelle Studien zeigen, dass bei Fern-UVC-Strahlung keine langfristigen gesundheitlichen Schäden am Menschen zu erwarten seien. Um Fern-UVC-Strahlen mit einer Wellenlänge von 222 nm in öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern oder auch Schulen einzusetzen, wird international eine Lockerung der UVC-Expositionswerte diskutiert.
UVC-Strahlung zwischen 200 und 240 nm dringe angeblich kaum in die Haut oder Augen ein, wodurch sie keine langfristigen Schäden hervorrufen solle. Wie groß das Risiko jedoch genau ist, lässt sich nicht einschätzen. Sogenannte vulnerable Bevölkerungsgruppen wie ältere Menschen mit einer dünneren Haut, Kinder oder Menschen mit Haut- und Augenerkrankungen werden in die Diskussionen bisher nicht einbezogen.
Unklare Datenlage
Es wurde daher um eine Einschätzung der Strahlenschutzkommission gebeten – einer Gruppe ehrenamtlicher Fachleute, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) berät. Sie erklären in einer aktuellen Stellungnahme, dass die vorliegende Datenlage nicht ausreichend sei, um Gesundheitsrisiken der Bevölkerung bei einem Einsatz der UVC-Strahlung im öffentlichen Raum ausschließen zu können. „In den meisten der uns vorliegenden Studien sind die Angaben zu den verwendeten Messverfahren nicht klar genug, sodass sich teilweise nicht zweifelsfrei beurteilen lässt, ob zum Beispiel die angegebenen Bestrahlungen korrekt gemessen werden konnten oder über welche Zeiträume sie zur Anwendung kamen“, erläutert Peter Sperfeld, Wissenschaftler der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), der an der Stellungnahme mitwirkte. Die Bestrahlung ist jedoch eine entscheidende Größe, um die genauen Risiken abwägen zu können.
Neue Studien notwendig
Die Empfehlung der PTB und Strahlenschutzkommission ist eine rechtliche Regelung des Einsatzes der Fern-UVC-Strahlung im öffentlichen Raum. Vulnerable Gruppen müssten besonders geschützt werden. Einen Einsatz der prophylaktischen Desinfektion im medizinischen Bereich sehen sie jedoch als vertretbar an. Zudem seien weitere Studien notwendig, die den Einfluss der Strahlung am menschlichen Auge oder der Haut belegen. Und es muss geklärt werden, ob durch den Einsatz der Strahlung in Innenräumen UV-resistente Mikroorganismen entstehen können.
Quelle: idw
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