DEGUM begrüßt prinzipiell Altersabschätzung per Ultraschall

Initiative des Bundesgesundheitsministeriums
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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn lässt prüfen, ob eine Altersabschätzung von jungen Migranten durch Ultraschall möglich ist. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM) begrüßt prinzipiell diese Initiative.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) fördert seit Beginn des Jahres ein Projekt der Fraunhofer-Gesellschaft und der Universität des Saarlandes, um herauszufinden, ob das Alter von jungen Erwachsenen statt per Röntgenverfahren auch per Ultraschall abgeschätzt werden kann. Das Projekt wird mit rund einer Million Euro gefördert und die Ergebnisse sollen laut Aussage des Ministeriums Ende 2020 vorliegen. Ein zentrales Anliegen sei es, einen Weg zu finden, den Ärztinnen und Ärzte mitgehen würden.

„Im Prinzip befürworten wir die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums bei der Altersabschätzung auf den Ultraschall zu setzen“, sagt Privatdozent Dr. med. Jörg Detlev Moritz, stellvertretender Leiter der DEGUM-Sektion Pädiatrie. „Die Sonografie ist viel schonender als das Röntgenverfahren, da sie komplett ohne Strahlenexposition auskommt.“ Bislang fehlt bei einer Altersabschätzung per Röntgen die medizinische Indikation. Ärzte müssen dem Patienten ohne medizinische Notwendigkeit eine Röntgenuntersuchung zumuten und strapazieren auch ihr Berufsethos. „Gerade bei jungen Menschen ist es besonders relevant, so häufig wie möglich auf Röntgenstrahlen zu verzichten, um schon recht früh mögliche Strahlenschäden im Körper zu verhindern “, erklärt Moritz.

Da die Altersabschätzung per bildgebendem Verfahren zur Volljährigkeitsbestimmung durchgeführt wird, ist davon auszugehen, dass neben jungen Erwachsenen auch Minderjährige in dieses Verfahren involviert sind. „Bei diesem Klientel, das sich noch im Wachstum befindet, können Röntgenstrahlen das Zellenwachstum beeinträchtigen.“

Die Ergebnisse müssten juristisch valide sein

Bisher erfolgt die Altersabschätzung in Deutschland entsprechend der Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik (AGFAD) – in einem ersten Schritt mithilfe einer Röntgenaufnahme der linken Hand. „Normalerweise ist die Skelettentwicklung an der Hand bei Jungen mit 19 und bei Mädchen mit 17 Jahren abgeschlossen. Wenn diese Entwicklung nach der Abschätzung als abgeschlossen erklärt wird, wird in einem weiteren Schritt eine Röntgenaufnahme der Ober- und Unterkiefer zur Beurteilung der Zahnentwicklung durchgeführt“, so der DEGUM-Experte. „Zusätzlich wird eine computertomografische Untersuchung der Schlüsselbeine durchgeführt, da hier im Mittel die Skelettentwicklung bei Männern erst mit 30 und bei Frauen mit 27 Jahren abgeschlossen ist.“ Durch dieses Vorgehen lässt sich das Alter abschätzen. Es weist aber wie alle bildgebenden Methoden eine relativ hohe Ungenauigkeit auf, weswegen es – neben der in der Kritik stehenden Strahlenexposition – immer wieder kritisiert wird.

„Sofern die Studienergebnisse zugunsten einer Altersabschätzung per Ultraschall ausfallen, sollte auf dieses gesundheitsschonendere Verfahren gesetzt werden“, meint Moritz. „Alternativ sollte geprüft werden, ob eine Altersabschätzung durch die Magnetresonanztomografie, ebenfalls ein Verfahren ohne Strahlenexposition, möglich ist.“ Dennoch sehe die DEGUM die geplante Studie kritisch, da die Ergebnisse auch juristisch valide sein müssten und nicht von der Erfahrung der Untersucher abhängen dürften.

Quelle: DEGUM, 18.01.2019

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