Der G-BA prüft derzeit, welcher Nutzen und welches Schadenspotenzial mit der Anwendung von biomarkerbasierten Tests zur Unterstützung der Entscheidung für oder gegen eine adjuvante systemische Chemotherapie beim primären Mammakarzinom verbunden sind. Es geht um die Frage, ob diejenigen Frauen, die aufgrund eines niedrigen bis intermediären Rückfallrisikos keine Chemotherapie benötigen, mithilfe von zusätzlichen biomarkerbasierten Tests besser identifiziert werden können als mit den bisherigen Standarduntersuchungen.
Nach der Operation eines primären Mammakarzinoms ist das Ziel der Chemotherapie, eine mögliche Mikrometastasierung zu behandeln, um das Wiederauftreten der Krebserkrankung zu verhindern.
Im Abschlussbericht des IQWiG vom Dezember 2016 lag für einen Nutzen beziehungsweise Schaden einer biomarkerbasierten Strategie zur Entscheidung für oder gegen eine adjuvante Chemotherapie beim primären Mammakarzinom kein Anhaltspunkt vor. Auf laufende Studien wies das IQWiG bereits hin.
Die auf dem Markt verfügbaren Biomarkertests beruhen auf unterschiedlichen Analyseverfahren, zum Beispiel der Immunhistochemie, der Genexpressionsanalyse oder einem Enzyme Linked Immunosorbent Assay (ELISA). Der G-BA hatte sein Bewertungsverfahren nicht auf eines der Analyseverfahren eingegrenzt, entsprechend hat das IQWiG den medizinischen Wissensstand zu ganz unterschiedlichen Biomarkertests erhoben und bewertet. Der ins Stellungnahmeverfahren gegebene Beschlussentwurf unterscheidet nicht zwischen Biomarkertests unterschiedlicher Methodik.
Grundlage für die weiteren Beratungen
Der G-BA ist vom Gesetzgeber beauftragt zu entscheiden, welchen Anspruch gesetzlich Krankenversicherte auf medizinische oder medizinisch-technische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden haben. Im Rahmen eines strukturierten Bewertungsverfahrens überprüft der G-BA deshalb, ob Methoden oder Leistungen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse in der vertragsärztlichen und/oder stationären Versorgung erforderlich sind.
Abschlussberichte des IQWiG dienen dem G-BA als eine Grundlage für die weiteren Beratungen. Darüber hinaus wird über ein Stellungnahmeverfahren zu einem konkreten Beschlussentwurf unter anderem mit wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Medizinprodukteherstellern geprüft, ob weitere wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen sind.
Quelle: G-BA, 05.07.2018
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