Beratungsangebot für internationale Fachkräfte
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit Detlev Scheele haben sich auf die Einrichtung einer „Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung“ geeinigt. Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) soll internationale Fachkräfte vor ihrer Einreise nach Deutschland zu Fragen ihrer beruflichen Anerkennung beraten und durch die Verfahren begleiten. Sie wird bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn angesiedelt und ab 2020 für eine erste Phase von vier Jahren vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert.
Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Die deutsche Wirtschaftskraft braucht qualifizierte Fachkräfte, auch aus dem Ausland. Für Zugewanderte ist die Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt. Mit dem Anerkennungsgesetz haben wir dafür die Verfahren etabliert. Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz werden die Möglichkeiten, als Fachkraft in Deutschland zu arbeiten, nochmal erweitert. Das Gesetz soll im März 2020 in Kraft treten. Darauf bereiten wir uns bereits jetzt vor und schaffen mit der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung ein wichtiges Beratungs- und Serviceangebot.“
Wesentliche Ziele der ZSBA
Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung wird bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelt und als Modellvorhaben durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung zunächst für eine Phase von vier Jahren gefördert. Mit der Einrichtung der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung werden drei wesentliche Ziele verfolgt:
- Anerkennungssuchenden, die sich im Ausland befinden, einen bundesweit zentralen Ansprechpartner anzubieten,
- zuständige Stellen von der kommunikationsintensiven Beratung der Antragstellenden zu entlasten,
- das Anerkennungsverfahren transparenter und für den einzelnen Antragstellenden effizienter zu gestalten.
Die ZSBA hat die Aufgabe, Zuwanderungsinteressierte und Anerkennungssuchende, die sich im Ausland befinden, über die Aussichten und Voraussetzungen eines Anerkennungsverfahrens beziehungsweise der Berufszulassung und die damit im Zusammenhang stehenden aufenthaltsrechtlichen Fragen im konkreten Fall zu beraten und durch das Anerkennungsverfahren bis zur Einreise nach Deutschland zu begleiten.
Zu ihrem Angebot gehört auch die Beratung zu einem möglichen Beschäftigungsort, die Unterstützung der Antragstellenden bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und Weiterleitung an die zuständigen Stellen sowie die Vermittlung von Kontakten zu inländischen Arbeitgebern und Qualifizierungsangeboten.
Quelle: BMBF, 07.10.2019
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