Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist seit dem 1.1.2015 wirksam. Es regelt den allgemeinen Mindestlohn in Deutschland verbindlich durch den Gesetzgeber und verpflichtet die Arbeitgeber (auch des öffentlichen Dienstes), mindestens ein Arbeitsentgelt in Höhe des Mindestlohnes von 8,50 € pro Stunde gemäß § 1 Abs. 2 MiLoG zum in § 2 MiLoG genannten Fälligkeitszeitpunkt zu bezahlen.
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