Auswirkungen auf den TVöD/TV-L

Gesetz über den Mindestlohn
EM-R
Mindestlohn
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist seit dem 1. Januar 2015 wirksam. Wolfiser/fotolia
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Eine Auswirkung des Mindestlohngesetzes auf den TVöD/TV-L ist derzeit nicht zu verzeichnen.

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist seit dem 1.1.2015 wirksam. Es regelt den allgemeinen Mindestlohn in Deutschland verbindlich durch den Gesetzgeber und verpflichtet die Arbeitgeber (auch des öffentlichen Dienstes), mindestens ein Arbeitsentgelt in Höhe des Mindestlohnes von 8,50 € pro Stunde gemäß § 1 Abs. 2 MiLoG zum in § 2 MiLoG genannten Fälligkeitszeitpunkt zu bezahlen.

Der Mindestlohn solle unmittelbar die Arbeitsleistung entgelten. Der Arbeitgeber kann daher Leistungen, die nicht diesem Zweck dienten, nicht anrechnen.more###

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