ALM e.V. Vorstandsmitglied Evangelos Kotsopoulos bestätigt: „Innerhalb kürzester Zeit ist es uns gelungen, die erforderlichen Kapazitäten für die flächendecke Surveillance bereitzustellen sowie ein breites Mutationstracking zu den wesentlichen Mutationen der epidemiologisch relevanten zirkulierenden SARS-CoV-2-Varianten im Rahmen einer PCR-Nachtestung aufzubauen.“ Kaum habe man über die neue Virusvarianten B.1.1.7 und B.1.351 und deren Verbreitung auch in Deutschland Kenntnis erlangt, hätten außer dem Konsiliarlabor und den Universitäten auch die Mitgliedslabore des ALM e.V. reagiert und innerhalb von Tagen Kapazitäten für die Vollgenomsequenzierung und auch die gezielte Mutationsdiagnostik der für die Einschätzung der Pandemie wichtigen Virusvarianten mittels PCR verfügbar gemacht, so Dr. Michael Müller, 1. Vorsitzender des ALM e.V.
Die wöchentliche Datenanalyse des ALM e.V. zeigt, dass die Zahl der SARS-CoV-2-PCR-Testungen mit 993.304 (1.056.969 in KW 02) niedriger als in der Vorwoche liegt. Die Positivrate sank entsprechend dem Infektionsgeschehen auf 10 Prozent (Vorwoche: 10,8 Prozent). Insgesamt fielen bei den 170 an der Datenanalyse teilnehmenden Laboren aus dem ambulanten und stationären Bereich 99.716 SARS-CoV-2-PCR-Tests positiv aus.
Zur Ausweitung der bisher bereits in der globalen Vernetzung bestehenden Übersicht zur Entwicklung aller Neumutationen in Deutschland hat das Bundesministerium für Gesundheit am 18. Januar die Coronavirus-Surveillanceverordnung erlassen. „Diese Verordnung ermöglicht es, die bis dahin im Nationalen Konsiliarlabor des RKI und einigen universitären Einrichtungen eher zentral durchgeführten Vollgenomsequenzierungen mit Hilfe spezialisierter niedergelassener Facharztlabore, vorerst bis in den Sommer, auch zur Aufdeckung neuer Mutationen zu nutzen“, erklärt Kramer weiter. Die sogenannte „britische“ Virusvariante B.1.1.7 stelle nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen die aktuell größte Bedrohung für eine Ausweitung der Infektionen in Europa und somit auch in Deutschland dar. „Deshalb schauen wir zusätzlich zur Coronavirus-Surveillanceverordnung bei den SARS-CoV-2-PCR-positiven Proben mittels zusätzlicher PCR-Verfahren auch auf das Vorhandensein spezifischer Mutationen, die typisch für die einzelnen SARS-CoV-2-Varianten sind“, erklärt Müller. „Die Surveillance auf breiter Basis mittels Vollgenomsequenzierung wird so mit gezielter PCR-Mutationssuche unterstützt, sodass wir bereits innerhalb weniger Wochen nach Bekanntwerden der Virusmutationen und ihrer möglichen Bedeutung eine detailliertere Vorstellung zur Ausbreitung und Entwicklung der SARS-CoV-2-Mutationen in Deutschland haben.“
Quelle: ALM e.V.
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