Auch Hessen schafft das Schulgeld an
Dies gilt für die Berufe Diätassistenz, Ergotherapie, Logopädie, Medizinisch-technische Assistenz (MTA), Orthoptik, Pharmazeutisch-technische Assistenz (PTA), Physiotherapie und Podologie. „Nach ihrem Abschluss sind beispielsweise Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen mit bis zu rund 16.000 Euro Schulden in den Beruf gestartet. Das hat diese Profession sehr unattraktiv gemacht. Mit unserem Gesetz treten wir dem Fachkräftemangel entschieden entgegen“, resümierten die gesundheitspolitischen Sprecher von CDU und GRÜNEN, Claudia Ravensburg und Marcus Bocklet.
Vom kommenden Schuljahr an
Die Regelung soll vom kommenden Schuljahr für alle bundesrechtlichen Gesundheitsfachberufe gelten. „In den vergangenen Jahren haben immer mehr Patientinnen und Patienten die Expertise von Gesundheitsfachleuten in Anspruch genommen. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sind diese Berufe für ein funktionierendes Gesundheitssystem und eine immer älter werdende Gesellschaft unverzichtbar“, erläuterte Marcus Bocklet.
Keine Gedanken über die Finanzierung machen
„Niemand, der sich in Hessen für eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf interessiert, soll sich Gedanken über die Finanzierung des Schulgeldes machen müssen. Uns liegt es sehr am Herzen mehr junge Menschen für die Ergreifung eines Berufes aus diesem für die Gesellschaft wichtigen Berufsfeld zu begeistern und damit die Fachkräfte von morgen auszubilden“, betonte Ravensburg. Die Ausbildung in einem der sogenannten Gesundheitsfachberufe findet bisher teilweise in Schulen statt, die mit einem Krankenhaus verbunden sind. Die Ausbildung an diesen Schulen wird über das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) finanziert und ist daher für die Schülerinnen und Schüler kostenlos. Der größte Teil der Ausbildungen findet allerdings an privaten Schulen statt. Daher erhielt der größte Teil der Auszubildenden bisher nicht nur keine Ausbildungsvergütung, sondern musste zudem noch ein monatliches Schulgeld bezahlen.
Der vorliegende Gesetzentwurf, eine Änderung des Hessischen Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst, schafft die Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung zur Umsetzung der Schulgeldfreiheit. Im Landeshaushalt wurden entsprechend 1,5 Millionen Euro für 2020, 4 Millionen für 2021 und jeweils 5 Millionen Euro für 2022 und 2023 eingestellt.
Quelle: Claudia Ravensburg, Sozialpolitische Sprecherin, Mitglied im Ältestenrat, Mitglied im Präsidium
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