Was aber passiert, wenn Probleme in der EDV die laufenden Prozesse massiv beeinträchtigen, so dass normales Arbeiten nicht mehr möglich ist? Oder ein Brand diverse Gerätschaften und Anlagen in Mitleidenschaft gezogen hat? In vielen Fällen sind die Unternehmen auf diese Art der Risiken nicht eingestellt und werden von diesen regelrecht überrascht.
Um Risiken besser abschätzen und händeln zu können, hat der Gesetzgeber es sich zur Aufgabe gemacht, bestimmte Mindestanforderungen an das Unternehmens-Risikomanagement zu formulieren. Für bestimmte Unternehmensformen, wie AGs und größere GmbHs, ist daher das Risikomanagement gemäß KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) Pflicht, für kleinere Unternehmen aber ebenfalls empfehlenswert.
Die Entwicklung der ISO-Normen ist ein Beispiel, wie Anforderungen an ein systematisches Risikomanagement formuliert werden können. Das Erkennen von Risiken und die Verfolgung der daraus abgeleiteten Maßnahmen ist aus solcher Sicht eine zentrale Komponente bei diesen Anforderungen.
Modernes Risikomanagement bietet hier einen beachtlichen Informationsgehalt für die Unternehmensleitung, weil es quasi parallel zum prozessualen Berichtsweg eine zusätzliche Informationsquelle bereitstellt, die die Überwachung überlebenswichtiger Kennzahlen garantiert und standardisiert.
Die Ziele eines Risikomanagement-Systems sind vielseitig. Neben der Reduktion von Schadensfällen zählt natürlich ebenfalls die Schadensverhütung zu den Zielen. Auch die Reduktion von Haftungsrisiken, die Wahrung von System- und Datensicherheit sowie die Einhaltung von relevanten gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen zählen dazu.
Auch die Arbeitssicherheit ist, wie das Risikomanagement, in den vergangenen Jahren vermehrt in den Blickpunkt gerückt. Auch hier gilt es, Risiken, die die Arbeitssicherheit beeinträchtigen können, im Vorfeld zu bestimmen und zu bewerten, um den Arbeitnehmer/innen einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, bietet das DIW-MTA die Weiterbildung zum „Arbeitsschutz- und Risikomanger/in (DIW-MTA)“ an, die einen Umfang von 70 Stunden hat und mit einer Prüfung abschließt.
Die Weiterbildung beinhaltet die Kurse „Grundlagen des Arbeitsschutz- und Risikomanagements“ (30 Stunden) und „Arbeitsschutz- und Risikomanagement – Vertiefung“ (40 Stunden).
„Grundlagen des Arbeitsschutz- und Risikomanagements“ 09.09. – 11.09.2016 in Berlin
- Grundlegende Ausbildung zu Anforderungen und Anwendung u.a. von ISO 31000
- ILO-OSH 2001 (Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme der International Labour Organization)
- OHSAS (Occupational Health- and Safety Assessment Series) 18001
- OH SAS 18002
- gesetzliche Regelwerke im Arbeitsschutz
- Theorie und Anwendung von Basiswerkzeugen des Risikomanagements.
„Arbeitsschutz- und Risikomanagement – Vertiefung“ 14.08. – 18.08.2017 in Berlin
Vertiefte Ausbildung zu Anforderungen und Anwendung u.a. von ILO-OSH 2001 (Leitfaden für Arbeitsschutzmanagement-systeme der International Labour Organization)
- OH SAS (Occupational Health- and Safety Assessment Series) 18001
- OHSAS 18002, SCC (Safety Certificate Contractors)
- SCP (Sicherheitszertifikat für Personaldienstleiter)
- gesetzliche Regelwerke im Arbeitsschutz
- vertiefte Ausbildung zu ISO 31000 im Gesundheitswesen
- Inhalte und Anwendung von DIN EN ISO 14971
- Theorie und Anwendung von proaktiven
- Risikomanagementwerkzeugen, z.B. FMEA (Fehlermöglichkeits- und Einfluss- analyse)
- integrierte Managementsysteme.
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