100. Deutscher Röntgenkongress

Veranstaltung
Gisela Klinkhammer, Ludwig Zahn
100. Deutscher Röntgenkongress
Eröffnungsveranstaltung mit Ranga Yogeshwar © Deutsche Röntgengesellschaft e.V.
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Der 100. Deutsche Röntgenkongress in Leipzig beschäftigte sich unter dem Motto „Einheit in Vielfalt“ unter anderem mit dem digitalen Wandel und künstlicher Intelligenz.

Im Jahr 1905 wurde unter dem Eindruck des rasanten Erfolgs der „X-Strahlen“ in Berlin der erste Deutsche Röntgenkongress durchgeführt. Nur wenige Jahre nach der Entdeckung Wilhelm Conrad Röntgens hatte sich die Radiologie bereits als eigenständiges Fach etabliert und rasant weiterentwickelt. Das Motto des 100. Deutschen Röntgenkongresses „Einheit in Vielfalt“ markiert den Brückenschlag zwischen der mit dem ersten Kongress manifestierten Einheit der Radiologie und der seitdem stetig gewachsenen Vielfalt hinsichtlich der technischen Methoden und klinischen Einsatzfelder, der Einbindung in medizinische Versorgungsprozesse und der in diesem Bereich tätigen Menschen.

Mit den Schwerpunkten „Radiologie 4.0“, „Früherkennung“ sowie „Jung und Alt“ rückte der Kongress unter der Leitung der drei Kongresspräsidenten Prof. Dr. med. Gundula Staatz, Prof. Dr. med. Walter Heindel und Prof. Dr. Michael Forsting Themen in den Fokus, die nicht nur die Fertigkeiten und Potenziale der Radiologie zur Schau stellen, sondern auch unmittelbare Relevanz haben für die Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung in Deutschland. „Der Kongress bietet eine gute Gelegenheit, über den Tellerrand hinauszublicken und Veranstaltungen zu besuchen, die andere fachliche Schwerpunkte thematisieren. Ich persönlich finde die Highlight-Sitzungen zu den drei Hauptthemen des Röntgenkongresses wichtig“, erläuterte Staatz.

Claus Becker, Vorsitzender der Vereinigung der Medizinisch-Technischen Berufe in der Deutschen Röntgengesellschaft (VMTB), forderte auf der Eröffnungsveranstaltung am 30. Mai, dass Radiologen und MTRA näher zusammenrücken müssen. Außerdem sei es notwendig, Werbung für den MTA-Beruf zu machen, „damit sich junge Menschen entscheiden, MTA zu werden“.

Als Highlight-Redner setzte sich der Wissenschaftsjournalist Ranga Yogeshwar mit dem Thema „Radiologie und künstliche Intelligenz (KI)“ auseinander. Die Radiologie interpretiere Bilddaten und genau da setze die künstliche Intelligenz (KI) an. Künstliche Intelligenz könne in viele Bereiche eingreifen. Als Beispiel nannte Yogeshwar ein System für akustische Analyse und Sprache von Max Little. Mit diesem System habe allein durch die Sprache zum Beispiel das Auftreten von Parkinson mit einer erstaunlichen Trefferquote nachgewiesen werden können. Dennoch warnte der Wissenschaftsjournalist davor, der Maschine vorschnell mehr zuzutrauen, als sie kann. „Wenn sich Radiologen als Fachärzte verstehen, die in einem breiteren medizinischen Versorgungskontext agieren, dann ist es eher so, dass wir mit den KI-Systemen einfach eine weitere Technik hinzubekommen, die die Radiologen an sich aber nicht obsolet macht.“ Die Erfolge der KI sollten keineswegs dazu verleiten, dass die Maschine morgen schon alle ersetzen werde.

MTRA-Programm

Das MTRA-Programm auf dem 100. Deutschen Röntgenkongress wurde mit einem Vortrag zu aktuellen Themen der Gegenwart eröffnet: „MTRA 4.0 – Wir müssen uns verändern!“ von Anton S. Quinsten, Leitender MTRA im Universitätsklinikum Essen und VMTB-Vorstandsmitglied (siehe auch Video auf der MTA Dialog-Homepage). „Radiologie im Jahr 2019 – einerseits geprägt durch einen ständig wachsenden Bedarf an Untersuchungen sowie lange Wartezeiten für die Patienten und andererseits gekennzeichnet durch hohen Zeitdruck bei den MTRA. Herausforderungen, denen sich die Radiologie stellen muss. Lösungsansätze der komplexen zukünftigen Aufgaben liegen meiner Meinung nach in den Bereichen künstliche Intelligenz, Big Data, Deep Learning und Radiomics. Themengebiete, die bislang nicht per se in Arbeitsplatzbeschreibungen von MTRA auftauchen, aber die Zukunft bestimmen werden“, erläuterte Quinsten sein Vortragsthema.

Treffen der Study Nurses

Bereits zum vierten Mal fand das Treffen der Study Nurses im Rahmen des Röntgenkongresses statt. Dort berichtete unter anderem Marina Eggers, Uniklinik Köln, über den Ablauf von klinischen Studien in der Radiologie. Dabei betonte sie die gute Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Professionen, besonders auch mit den MTA. Prof. Dr. med. Ulf Teichgräber, Direktor beim Universitätsklinikum Jena – Institut für Radiologie, berichtete, dass die Radiologie nicht nur ein wichtiger Bestandteil bei klinischen Auftragsstudien sei, sondern auch eigene Studien durchführe. „Eigene Prüfer-initiierte Studien (Investigator Initiated Trials, IITs) sind echte Forschungsleistungen und keine Auftragsforschung, auch wenn diese über die Industrie finanziert werden.“ Außerdem ging es beim Treffen der Study Nurses unter anderem auch um Kostenkalkulation aus Sicht der Radiologie und um die Radiologie als Key Player in klinischen Studien.

Schließlich gab Coach und Schauspieler Stephan Schill anschauliche Tipps dafür, wie man ein Gespräch mit Gelassenheit führen kann. Er riet unter anderem, sich in einem Ritual vor einem schwierigen Gespräch drei Dinge zu vergegenwärtigen, über die man sich gefreut hat. Auch über seine eigenen Kompetenzen sollte man sich klar werden. Ganz wichtig ist seiner Ansicht nach: „Wenn man anderen Anerkennung gibt, bekommt man auch Anerkennung zurück.“ Im Gespräch sollte man immer miteinander auf Augenhöhe bleiben und sich nicht von der Wertschätzung anderer abhängig machen. Nicht zuletzt empfahl Schill, auf die Körpersprache zu achten: „Sie zeigt die innere Haltung und diese beeinflusst wiederum die Körpersprache.“

Forum Strahlenschutzrecht

Unter dem Motto „Im Dickicht der Paragraphen – Das neue Strahlenschutzrecht“ stand das 24. Forum Strahlenschutzrecht. Es gab ein ganzes Füllhorn an Themen und es zeigte sich, dass das neue Recht an einigen Stellen doch Fragen bei der konkreten Umsetzung aufwirft, so zum Beispiel bei der Augenlinsendosis oder den SSR-Nummern (Strahlenschutzregisternummern), die künftig verpflichtend sind. Prof. Dr. Gunnar Brix vom BfS betonte, dass bisher (per Mai) rund 65 Prozent der Betroffenen registriert seien. Ein Diskussionspunkt war auch die Referenzwertüberschreitung (Aufzeichnungen und Begründung laut § 85 StrSchG). Aufgrund der Unsicherheiten bei der Auslegung werde es beim BMU eine FAQ geben. Das Ministerium werde Position beziehen, so Dr. Birgit Keller, Bundesministerium für Umwelt (BMU): „Wir tun was.“ Marita Schnatz-Büttgen, Amt für Arbeitsschutz, aus Hamburg gab zu bedenken, dass es dann auch ein Rundschreiben für die Länder geben müsse.

Ein weiteres Diskussionsthema waren die bedeutsamen Vorkommnisse. Laut Horst Lenzen (UK Münster) werden die Spitzen bisher nicht erfasst im BfS. Damit ließen sich aber Maßnahmen ergreifen, wenn sich Cluster abzeichnen. Dr. Jürgen Westhof, Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe beim Regierungspräsidium Kassel, stellte die Frage, ob nur unbeabsichtigte Dinge gemeldet werden sollen. Es sei hier wichtig, einheitliche Grundlagen zu haben. Auch Brix betonte, dass dieser Punkt bei einer Novellierung des Strahlenschutzrechts noch einmal überdacht werden sollte. Mit großem Interesse werden die neuen Richtlinien erwartet. Keller vom BMU erläuterte, dass es eine eigene Fachkunderichtlinie geben soll. In der Richtlinie zum Strahlenschutz in der Medizin sollen auch die Teleradiologie und die Aufzeichnung mit integriert werden. Ein nach wie vor drängendes Problem sind die fehlenden Medizinphysikexperten, die künftig noch stärker gebraucht werden. Wahrscheinlich werde hier das BMU noch einmal nachjustieren müssen, war die einhellige Meinung.

Industrieausstellung | © Deutsche Röntgengesellschaft e.V.

Diskussionsveranstaltung Delegation

Wie wichtig dieses Thema nach wie vor für die Praxis ist, zeigte der volle Saal bei der Podiumsdiskussion „Delegation ärztlicher Tätigkeiten – Voraussetzungen und juristische Aspekte“ am Freitagnachmittag, an der auch DVTA-Vizepräsidentin Anke Ohmstede teilnahm. Prof. Dr. Peter Wigge (Uni Münster) stellte die aktuelle juristische Lage vor. So sei die Aufklärung grundsätzlich vom Arzt durchzuführen. Vor allem die Diskussion mit dem Auditorium brachte jedoch schnell zum Vorschein, dass in Einzelfällen einiges im Argen liegt. Es zeigte sich zum Beispiel, dass einige anwesende MTRA die Aufklärung machen (müssen). Bei der Aufklärungspflicht gab Wigge zu bedenken, dass es noch nicht gerichtlich geklärt sei, ob ein Aufklärungsbogen wirklich reiche. Laut deutschem Recht sei für jeden Eingriff eine Einwilligung nötig, sonst sei es eine Körperverletzung. Dies sei auch nicht an einen Computer delegierbar, widersprach Wigge der Auffassung von Prof. Dr. med. Michael Forsting. Es wurde auch wieder deutlich, dass teilweise MFA widerrechtlich als MTRA-Ersatz eingesetzt werden (zum Beispiel in der Nachtschicht). Wigge warnte vor solchen Gepflogenheiten. Wenn es sich dadurch um einen nicht zulässigen Eingriff handele, dann sei dies eine Körperverletzung und somit strafbar. Den betroffenen MFA wurde geraten, sich an die eigene Personalabteilung zu wenden und sich den Einsatz schriftlich bestätigen zu lassen.

Entnommen aus MTA Dialog 7/2019

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