Vierfachimpfstoff für die nächste Grippesaison verbindlich

Gemeinsamer Bundesausschuss
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Grippeimpfung
Bislang gab es für die gesetzlichen Krankenkassen keine verbindliche Regelung, ob für diese Impfung ein Drei- oder Vierfachimpfstoff zu verwenden ist. harryfoto/Fotolia
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Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich GKV-Versicherte künftig mit einem Vierfachimpfstoff gegen die saisonale Grippe impfen lassen können.

Die Grippeschutzimpfung wird in der Impfsaison 2018/2019 mit einem Vierfachimpfstoff erfolgen. Nach Vorliegen der Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom 22. Februar zur Antigenkombination des Impfstoffs für die Saison 2018/2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich GKV-Versicherte künftig mit einem Vierfachimpfstoff gegen die saisonale Grippe impfen lassen können.

Bislang gab es für die gesetzlichen Krankenkassen keine verbindliche Regelung, ob für diese Impfung ein Drei- oder Vierfachimpfstoff zu verwenden ist. Beide Möglichkeiten waren in Übereinstimmung mit den bisherigen STIKO-Empfehlungen zulässig. Mit der Präzisierung der Schutzimpfungs-Richtlinie folgt der G-BA der Empfehlung der STIKO vom 11. Januar, dass ab der Impfsaison 2018/2019 zur Grippeimpfung ein Vierfachimpfstoff mit der jeweils aktuellen, von der WHO empfohlenen Antigenkombination zu verwenden ist.

„Diese Entscheidung richtet sich – anders als vielfach auch öffentlich gemutmaßt – nicht auf die Impfsaison 2017/2018, sondern auf die kommende“, so Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des
G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Arzneimittel. Aufgrund der langwierigen Produktionsverfahren entscheidet die WHO bereits weit vor Beginn einer Grippesaison über die Antigenkombination des Impfstoffs. Mit Vorliegen der Entscheidung der WHO und dem Beschluss des G-BA haben die Hersteller nun genügend Vorlauf, um den benötigten Impfstoff bis zum Beginn der nächsten Impfsaison im kommenden Herbst in ausreichendem Umfang zu produzieren.

Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Nähere Informationen zur Impfung gegen die saisonale Grippe einschließlich der erreichten Impfquoten in den Zielgruppen stellt das Robert Koch-Institut zur Verfügung.



Quelle: G-BA, 5.4.2018

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