Die ersten Informationsschreiben zur Teilnahme werden von den Krankenkassen ab dem 1. Januar 2020 versendet. Frauen ab 35 Jahren haben dann im Rahmen der Co-Testung zusätzlich zur zytologischen Untersuchung Anspruch auf einen Test zum Nachweis einer Infektion mit humanen Papillomviren (HPV). Die Co-Testung wird in Intervallen von drei Jahren durchgeführt. Dafür können künftig neben DNA-basierten HPV-Tests auch nicht DNA-basierte Tests eingesetzt werden, sofern sie die Qualitätsanforderungen der Richtlinie erfüllen. Zu den nicht DNA-basierten Tests gehört der mRNA-basierte Aptima® HPV Assay. Im Vergleich zu DNA-basierten HPV-Tests könne dieser Frauen in erheblichem Umfang unnötige Belastungen ersparen, erläuterte Marketingmanager Klaus Johann: „Das liegt daran, dass der Aptima-HPV-Assay bei gesunden Frauen bis zu 24 % weniger falsch-positive Testergebnisse zeigt als ein DNA-basierter HPV-Test.“ Die Minimierung falsch-positiver HPV Befunde helfe dem Arzt, diejenigen Patientinnen zu identifizieren, die zu Folgeuntersuchungen wiedereinbestellt werden sollten. Für die zytologische Untersuchung wird neben dem konventionellen Pap-Test auch die Dünnschichtzytologie, zum Beispiel mit dem ThinPrep™ Pap-Test, zur Verfügung stehen. Dies gilt sowohl für die weiterhin bestehende jährliche Untersuchung für Frauen von 20 bis 34 Jahren als auch im Rahmen der Co-Testung. Die Dünnschichtzytologie hat gegenüber dem konventionellen Pap-Test unter anderem den Vorteil, dass für die Co-Testung die zytologische Untersuchung und der HPV-Test aus nur einem Abstrich durchgeführt werden können. Zudem können mit dem ThinPrep™ Pap-Test bei fast dreimal so vielen Frauen schwere Läsionen rechtzeitig nachgewiesen und wenn nötig behandelt werden als mit dem konventionellen Pap-Test.
Weitere Informationen unter hologic.de
Entnommen aus MTA Dialog 6/2019
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