Mit der neuen Trinkwasserverordnung werden zugleich europarechtliche Anpassungen vorgenommen. Dazu Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Hochwertiges Trinkwasser ist eine grundlegende Voraussetzung für ein gesundes Leben. Deshalb ist eine strenge Überwachung ganz wichtig, um unnötige Belastungen zu vermeiden."
Zu den Neuregelungen gehört zum Beispiel, dass Untersuchungen zur Überwachung der Trinkwasserqualität bei großen Trinkwasserversorgungen (wie kommunalen oder regionalen öffentlichen Trinkwasserbetrieben) künftig noch besser an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden können.
Um den Verbraucherschutz und die trinkwasserhygienische Sicherheit zu stärken, gehen die neuen Regelungen zum Teil über die europarechtlichen Vorgaben hinaus. Hierzu gehört das Einbringungsverbot für Gegenstände und Verfahren in Trinkwasseranlagen, die nicht der Trinkwasserversorgung dienen, wie zum Beispiel Breitbandkabel in Trinkwasserrohren. Zudem wird die mikrobiologische Sicherheit durch häufigere Untersuchungen auf Enterokokken, insbesondere bei kleinen Anlagen (wie beispielsweise Brunnen von gastronomischen Betrieben), erhöht. Außerdem wurde zur Erhöhung des Verbraucherschutzes festgelegt, dass Untersuchungsstellen auffällige Legionellenbefunde in der Trinkwasser-Installation in Gebäuden neuerdings direkt an das Gesundheitsamt zu melden haben.
Weiterhin sieht die geänderte Verordnung klare und neue Informationspflichten für die Inhaber von Wasserversorgungsanlagen vor, um die Verbraucherinnen und Verbraucher noch besser zu informieren. Für Eigenversorgungsanlagen, das heißt sogenannte private Hausbrunnen, wurden weitgehende Entlastungen bei den chemischen Kontrolluntersuchungen unter Wahrung der Trinkwasserhygiene eingeführt.
Die Trinkwasserverordnung bildet die rechtliche Grundlage für die Sicherstellung der sehr guten Trinkwasserqualität in Deutschland.
Quelle: BMG, 08.01.2018
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