Da das neue Strahlenschutzrecht mit Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung vor der Umsetzung steht und viele Bereiche nur vage formuliert wurden, war es eine spannende Frage, wie der Stand der Dinge bei den Verwaltungsvorschriften ist. Ein Beispiel für die Unschärfe ist die gesetzliche Forderung nach der der Betrieb nur erlaubt ist, wenn das notwendige Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht (§ 13, I, Nr. 5 StrSchG).
Dr. Birgit Keller vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) betonte, dass es hierzu keine detaillierte Aussage in der Verordnung geben werde. Da die konkreteren Richtlinien erst im kommenden Jahr erwartet werden, müsse man sich in der Zwischenzeit „durchwurschteln“. Dr. med. Detlef Wujciak, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Radiologen, gab zu bedenken, dass es bei den Radiologen keine Probleme gebe und die Medizinphysikexperten (MPE) dies selbst organisieren könnten, aber es bei den MTRA ein echtes Problem gebe. Man sei deshalb dankbar, wenn es in der Formulierung der Personalausstattung „Unschärfen“ gebe.
Andreas Jessen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Düsseldorf betonte, dass die Beamten vor Ort weiter ein Auge darauf werfen, ob es personell passe. Bei der entsprechenden TED-Abstimmung sprachen sich 38% dafür aus, dass sich eine personelle Ausstattung an der Geräteausstattung orientieren solle. 21% waren der Meinung, die Fachgesellschaften sollten das entscheiden. Aus dem Publikum kam daraufhin der Einwurf, dass die Anforderungen nicht zu weit heruntergeschraubt werden dürften, es gehe am Ende um die Patientensicherheit.Bei der Frage nach der künftigen Anforderung an die Qualitätssicherung gab Keller zu bedenken, dass es zwar höhere Anforderungen gebe, aber es sei alles machbar ohne ein Dosismanagementsystem. Allerdings sei es ein hervorragendes Instrument für die Qualitätssicherung, es sei aber rechtlich nicht vorgeschrieben. Moderator Horst Lenzen vom UKM monierte, dass es derzeit einige schwarze Schafe gebe, die versuchten, Druck auszuüben für ein Dosismanagementsystem. Der Druck sei aber unangebracht.
Größere Diskussionen gab es noch bei der Frage nach dem Einsatz und der Ausbildung der MPE sowie der notwendigen, künftigen Fachkunde in der Teleradiologie. Besonders interessant waren aus MTA-Sicht jedoch die Antworten der Anwesenden auf die letzte TED-Frage, über welche strahlenschutzrechtliche Qualifikationen die Personen der technischen Durchführung verfügen sollten. Immerhin 64% der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gaben MTRA/MTA an und nur 16% MFA mit einer neu zu schaffenden Zusatzqualifikation.
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