Mit „UB-Whistle“ Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen

Überblick
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Der 17. Dezember 2023 ist für Unternehmen ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein wichtiger Termin: Dann endet die Einrichtungsfrist des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).

Für Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben möchten – auch „Whistleblower“ genannt –, muss bis dahin ein geschützter Kommunikationskanal eingerichtet sein. „UB-Whistle“ von Überblick bietet dafür nach eigenen Angaben jetzt eine praktische, kostengünstige und schnell umsetzbare Softwarelösung: „UB-Whistle kann ganz einfach und ohne Software-Kenntnisse als optimales Zusatz-Modul für ‚Überblick‘ (App für die unternehmensinterne Kommunikation und das Aufgabenmanagement) genutzt werden“, erklärt Überblick-CEO Helmut Harz. „Gerade kleinere und mittlere Unternehmen suchen nach einer Möglichkeit, einen eigenen, gesetzeskonformen Whistleblowing-Kanal ohne viel Aufwand und Kosten einzurichten.“ UB-Whistle sei schnell implementiert und lasse sich intuitiv bedienen. Ob vertrauliche oder anonyme Meldung eines Vorfalls: Der komplette Prozess laufe DSGVO-konform und für die hinweisgebende Person absolut transparent ab. Die Server stehen laut Unternehmen in Deutschland.

Weitere Informationen unter https://uberblick.io/

 

Entnommen aus MT im Dialog 10/2023

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