Maßnahmen zur Gesundheitssicherheit gegen Coronainfektionen

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Unter anderem werden die Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland auf sämtlichen Verkehrswegen intensiviert. trueffelpix.com – stock.adobe.com
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Ein nach dem Pandemieplan des Bundes durch Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingesetzter gemeinsamer Krisenstab hat Maßnahmen zur Gesundheitssicherheit gegen Coronainfektionen beschlossen.

Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr werden intensiviert, Prinzipien zur Risikobewertung von Großveranstaltungen wurden beschlossen.

1. Großveranstaltungen

Der Krisenstab beschließt die Prinzipien des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Risikobewertung von Großveranstaltungen. Er empfiehlt, diese Kriterien unverzüglich bei der Risikobewertung zu berücksichtigen.
Der Krisenstab ist der Auffassung, dass bei Anwendung dieser Prinzipien unmittelbar bevorstehende internationale Großveranstaltungen abgesagt werden sollten.

2. Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr

Die Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland werden auf sämtlichen Verkehrswegen intensiviert. Die Anordnungen für Beförderer im Luft- und Schiffsverkehr werden erweitert. Zusätzlich zu China ist künftig für Reisende aus Südkorea, Japan, Italien und dem Iran vor Einreise der Gesundheitsstatus der Passagiere zu melden. Zudem sind an alle Reisenden (auch im Bahn- und Busverkehr) im grenzüberschreitenden Verkehr Informationen zur Krankheitsvorbeugung zu verteilen.

Schon jetzt gilt: Bei allen in Deutschland ankommenden Flügen und im Schiffsverkehr sind die verantwortlichen Luftfahrzeug- und Schiffsführer verpflichtet, erkannte Krankheitsfälle vor Ankunft zu melden.

3. Maßnahmen der Bundespolizei

Die Bundespolizei hat angewiesen, dass in allen Zügen im Regional- und Fernverkehr Aussteigekarten auszufüllen sind, wenn Coronaverdachtsfälle festgestellt wurden. Die Bahnunternehmen wurden verpflichtet, Passagiere mit Symptomen einer Coronaviruserkrankung den Behörden zu melden. Die Bundespolizei verstärkt ihre Kontrollen im 30-km-Grenzraum. Bei Corona-verdachtsfällen werden die erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit den örtlichen Gesundheitsbehörden getroffen.

4. Schutzausstattung

Der Krisenstab bereitet Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung vor. Hierzu gehört insbesondere auch eine geplante zentrale Beschaffung und Bevorratung durch den Bund.

5. Beteiligung/Abstimmung

Der Krisenstab wird die Bundesressorts und die Länder in seine Arbeit eng einbinden und bitten, Auswirkungen und mögliche Betroffenheit ihrer Bereiche in den Krisenstab einzubringen. Auf der Grundlage der Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes und des RKI befürwortet der Krisenstab, die Gesamtstrategie weiterhin im internationalen und europäischen Kontext abzustimmen.

Der Krisenstab wird sich zwei Mal pro Woche treffen. Die nächste Sitzung findet am Dienstag, den 3. März 2020 im Bundesinnenministerium statt.


Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen hier

 



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