Krankenhaustagung 2018 – Ein Bericht
Von insgesamt 270 Teilnehmerinnen und Teilnehmern nahmen fünf Vertreter/-innen zum zehnten Mal an der Krankenhaustagung teil, zwei Drittel kamen das erste Mal. Lisa Merla, Vorsitzende des Bundesfachbereiches, hielt die Eröffnungsrede und stellte gleich zu Beginn klar, dass ein Ziel alle Beschäftigten im Gesundheitswesen eint – gute Arbeit leisten trotz Fachkräftemangel.
Die Leiterin des ver.di-Bundesfachbereichs Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, Sylvia Bühler, berichtete über zahlreiche Aktionen der vergangenen Monate und forderte eine Regelung zur Personalbemessungsgrenze per Gesetz. Das Pflegestärkungsgesetz enthalte gute Elemente, müsse jedoch weiter ausgebaut und auf alle Berufe im Gesundheitswesen ausgedehnt werden. Die Entlastung des Personals sei weiterhin ein wichtiges Thema.
Ab 1. Januar 2019 gelten für die Intensivstationen, die Geriatrie, die Kardiologie und die Unfallchirurgie Pflegepersonaluntergrenzen. Diese sind als maximale Anzahl von Patienten pro Pflegefachkraft festgelegt. Unabhängige Wirtschafts- oder Buchprüfer sollen die Einhaltung der Personalbesetzung per monatlichen Durchschnitt prüfen. Bei Nichteinhaltung drohen Vergütungsabschläge.
Was so gut klingt, wird auch aus dem Auditorium stark kritisiert. Die beschlossene Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) nutzen anscheinend einige Personaler, um anzuzeigen, dass mindestens ausreichend, wenn nicht gar zu viel Pflegepersonal beschäftigt wird. Auch wird von einem Verschiebebahnhof der Pflegekräfte von einer auf die andere Station berichtet, um den monatlichen Durchschnitt zu erreichen. Der Tenor, Untergrenzen sollen der Gefahrenabwehr dienen, haben jedoch nichts mit guter Pflege gemein, zieht sich durch die gesamte Krankenhaustagung.
Die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen veranlassen Mitarbeiter, in Teilzeit zu gehen oder gar den Beruf an den Nagel zu hängen. Somit wird der Fachkräftemangel weiter hochgetrieben und ist zum Teil hausgemacht. Für Auszubildende der Pflege bereits selbstverständlich, für andere schulische Gesundheitsberufe neu: Ab 1. Januar 2019 erhalten Auszubildende zu Medizinisch-Technischen Assistenten/-innen, Diätassistent/-innen, Orthoptist/-innen, Physiotherapeut/-innen, Ergotherapeut/-innen und Logopäd/-innen eine Ausbildungsvergütung. Sie müssen einen Ausbildungsvertrag beziehungsweise ein Ausbildungsverhältnis mit einem Krankenhaus, das Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband ist, oder mit einer Universitätsklinik abschließen. Grundlage ist das Krankenhausfinanzierungsgesetz (dazu auch die Berufspolitik in diesem Heft). Letztendlich bleibt die Finanzierung Auszubildender an Rehakliniken, Unfallkrankenhäusern und im niedergelassenen Bereich ungeklärt. Ebenso bleiben Fragen zu Gesundheitsfachschulen, die nicht im Tarifbereich sind, offen.
Nicht immer vergleichbar, jedoch ein guter Blick über den Tellerrand und für den einen oder anderen Interessenvertreter ein Ansporn für die weitere Arbeit war der Beitrag von Jorge Ferreira, Betriebsrat der Merck KGaA. Gute Bezahlung, verschiedene Schichtsysteme, die gemeinsam mit den Mitarbeitern erarbeitet wurden, Trainingsinseln in Vans, Kitaplätze und einiges mehr bietet Merck seinen Mitarbeitern. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung werden circa 95 Prozent der Auszubildenden von Merck übernommen. In einer Präventionswoche werden neu eingestellte Mitarbeiter rund um den Schichtdienst von Arbeitsmedizinern geschult.
Die Podiumsdiskussion, geleitet von Lisa Groll, Journalistin bei Zeit Online, stand unter dem Motto „Fachkräfte – hin und weg“. Das Podium teilten sich Gewerkschafts- und Krankenhausvertreter/-innen. Wie nicht anders zu erwarten, hatten letztere einen schweren Stand im Auditorium.
Fazit der Krankenhaustagung: Es ist noch viel zu tun. Eine Menge wurde angestoßen, jedoch wird der Fachkräftemangel in den Gesundheitsfachberufen nur gedeckt werden können, wenn sich die Arbeitsbedingungen deutlich verbessern – beginnend mit der Ausbildung bis hin zur Rente.
Unsere Forderungen nach einer Ausbildungsvergütung für alle MTA-Berufe, die notwendige Anpassung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrV) und die dringende Reform des MTA-Gesetzes bedürfen der weiteren berufspolitischen Arbeit des DVTA.
Entnommen aus MTA Dialog 12/2018
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